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Arbeitsbuchkarten dienten in den Arbeitsämtern der Verwaltung und Koordination des sogenannten Arbeitseinsatzes. So bezeichneten die Nationalsozialisten die staatliche Regulierung des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsbuchkarten enthielten – neben den Angaben aus den Arbeitsbüchern – zusätzliche Informationen über die beruflichen Kenntnisse der Personen. Dabei wurden anfangs für die ausländischen Arbeiter*innen dieselben Arbeitsbuchkarten wie für Deutsche verwendet; erst ab 1943 gab es eigene Vordrucke für zivile Zwangsarbeiter*innen, wie sie hier zu sehen sind.
Arbeitsbuchkarten dienten in den Arbeitsämtern der Verwaltung und Koordination des sogenannten Arbeitseinsatzes. So bezeichneten die Nationalsozialisten die staatliche Regulierung des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsbuchkarten enthielten – neben den Angaben aus den Arbeitsbüchern – zusätzliche Informationen über die beruflichen Kenntnisse der Personen. Dabei wurden anfangs für die ausländischen Arbeiter*innen dieselben Arbeitsbuchkarten wie für Deutsche verwendet; erst ab 1943 gab es eigene Vordrucke für zivile Zwangsarbeiter*innen, wie sie hier zu sehen sind.
Fragen und Antworten
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Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?
Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter erstellten die Arbeitsbuchkarten gemeinsam mit den Arbeitsbüchern. Sie verwalteten die Karten in den Ämtern in einer Arbeitsbuchkartei und nahmen Änderungen vor, wenn Firmen diese meldeten. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes, schickten sie die Karten an das nun zuständige Arbeitsamt weiter.
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Wann wurde das Dokument verwendet?
Bereits ab Mai 1935 galt für immer mehr deutsche Arbeitnehmer*innen die sogenannte Arbeitsbuchpflicht. Der Personenkreis wurde nach und nach immer mehr ausgeweitet, bis alle deutschen Beschäftigten ein Arbeitsbuch und damit auch Arbeitsbuchkarten haben mussten. Ab Mai 1941 waren schließlich auch alle ausländischen Arbeitskräfte „arbeitsbuchpflichtig“. Daher wurden ab diesem Zeitpunkt für alle zivilen Zwangsarbeiter*innen neben den Arbeitsbüchern auch Arbeitsbuchkarten erstellt. Mit der „Verordnung über das Arbeitsbuch für ausländische Arbeitskräfte“ vom 1. Mai 1943 führte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz (GBA), Fritz Sauckel, schließlich eigene Arbeitsbuchkarten für Ausländer ein. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges waren die Arbeitsbuchkarten die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Zwangsarbeit.
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Wofür wurde das Dokument genutzt?
Die einzelnen Arbeitsämter nutzten Arbeitsbuchkarten, um sämtliche Arbeitnehmer*innen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verwalten. Arbeitsbuchkarten gab es daher für alle Arbeitnehmer*innen unabhängig von ihrer Nationalität, also sowohl für deutsche als auch für ausländische Beschäftigte. Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg und dem massenhaften Einsatz von zivilen Zwangsarbeiter*innen konnten die Arbeitsämter so nach Arbeitskräften für die kriegswichtige Rüstungsindustrie suchen.
Während die Arbeitsbücher der zivilen Zwangsarbeiter*innen an die Arbeitgeber*innen zurückgingen, konnte die Zwangsarbeit mit den Arbeitsbuchkarten auf den lokalen Arbeitsämtern überwacht werden. Hierfür musste die Arbeitsbuchkartei stets auf dem aktuellsten Stand sein. Die Arbeitgeber*innen mussten daher dem jeweils zuständigen Arbeitsamt alle Veränderungen melden, die bei ihnen eingesetzte Arbeiter*innen betraf. Mitarbeiter*innen auf den Arbeitsämtern übertrugen diese Informationen dann auf die Arbeitsbuchkarten. Daher sind Angaben zum Beruf und zum Aufenthaltsort, die sich verändern konnten, teilweise mit Bleistift geschrieben.
Jedes Arbeitsamt besaß eine eigene Arbeitsbuchkartei, die sich wiederum in mehrere Einzelkarteien unterteilte. Ab 1941 mussten diese auf Anordnung des Reichsarbeitsministeriums in allen Arbeitsämtern einheitlich abgelegt werden. Die wichtigste Kartei war dabei die sogenannte Hauptkartei. Sie enthielt die alphabetisch sortierten Arbeitsbuchkarten von allen Arbeitnehmer*innen, die ein Arbeitsbuch besaßen. Die Arbeitsbuchkarten von zivilen Zwangsarbeiter*innen wurden getrennt von den Karten für deutsche Arbeitnehmer*innen aufbewahrt. Zusätzlich wurden die Karten auch nach Geschlechtern getrennt in die Kartei einsortiert. Dabei gab es unterschiedliche Vordrucke: für Männer die AK 1, also die Arbeitsbuchkarte 1, für Frauen die AK 2. Die eigentlich vorgegebene Farbunterscheidung der Hauptkartei – Männer auf braunen und Frauen auf weißen Karten – konnte wegen der zunehmenden Papierknappheit im Laufe des Krieges nicht durchgehalten werden.
Neben den Karten der Hauptkartei sind in den Arolsen Archives auch vereinzelt Karteikarten aus der sogenannten Suchkartei überliefert. Wurden die zivilen Zwangsarbeiter*innen einem neuen Arbeitsplatz zugewiesen und fielen sie dadurch in die Zuständigkeit eines anderen Arbeitsamts, wurden ihre Arbeitsbuchkarten an die neuen Arbeitsämter weitergeleitet. Die Mitarbeiter*innen des „alten“ Arbeitsamts notierten daraufhin auf den mit dem Kürzel AK 7 versehenen Karteikarten, wann und wohin sie die Arbeitsbuchkarte geschickt hatten. Auf diese Weise stellten sie sicher, dass sie stets den Überblick über den Einsatz der zivilen Zwangsarbeiter*innen behielten.
Die zivilen Zwangsarbeiter*innen wurden aber nicht nur in den einzelnen Arbeitsämtern durch die Arbeitsbuchkarten verwaltet. Es gab auch eine zentrale Kartei beim Reichsarbeitsministerium in Berlin. Hierfür mussten die Mitarbeiter*innen der lokalen Arbeitsämter ab 1943 Kopien aller Arbeitsbuchkarten der zivilen Zwangsarbeiter*innen und der daran vorgenommenen Änderungen nach Berlin schicken. Im Reichsarbeitsministerium führte die Hauptabteilung V (später umbenannt in Abteilung VIe) eine – heute nicht mehr erhaltene – zentrale Arbeitsbuchkartei für alle zivilen Zwangsarbeiter*innen im Deutschen Reich.
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Wie häufig ist das Dokument?
Theoretisch müssen die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter für alle zivilen Zwangsarbeiter*innen, die im Deutschen Reich beschäftigt waren, Arbeitsbuchkarten angelegt haben. Es ist also davon auszugehen, dass es Millionen von Karten gegeben hat. Allerdings haben sich in den Arolsen Archives viele Schreiben aus der Nachkriegszeit erhalten, in denen der Verlust oder die Vernichtung der Dokumente beschrieben wird. Daher kamen die Arbeitsbuchkarten nach dem Krieg nur vereinzelt und nicht gebündelt zum International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives. Da ITS-Mitarbeiter*innen die Karten zudem alphabethisch in die 4,2 Millionen Dokumente umfassende Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1) einsortierten und damit die zusammenhängenden Karteien auflösten, ist leider nicht bekannt, wie viele Arbeitsbuchkarten in Arolsen erhalten geblieben sind. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Arbeitsbuchkarten – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Karten gleichen Typs virtuell zusammenzuführen. Es sind aber bei weitem nicht die Arbeitsbuchkarten aller zivilen Zwangsarbeiter*innen erhalten geblieben.
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Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?
Arbeitsbuchkarten werden manchmal fälschlicherweise auch als Arbeitskarten bezeichnet. Diese entstanden aber in einem anderen Zusammenhang. Während Arbeitsbuchkarten in den Arbeitsämtern blieben, trugen zivile Zwangsarbeiter*innen ihre Arbeitskarten als Ausweis bei sich.
Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter erhielten vom Reichsarbeitsministerium die Anweisung, sehr große Sorgfalt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der erfassten Angaben zu legen. Schon nach kurzer Zeit zeigte sich jedoch, dass die Pflege der Arbeitsbuchkartei sehr aufwändig war. Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter schafften es bald nicht mehr, die Karteikarten aktuell zu halten. Gerade in den letzten Monaten des Krieges wurden die Arbeitsbuchkarten häufig nur noch minimal ausgefüllt und bestehende Karten schließlich nicht mehr aktualisiert.
Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.
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