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T/DForm No. CM/1 (Revised)IROPunkt 1 und 2Punkt 3 ReligionPunkt 5 Marital StatusPunkt 6 a-d, NationalitätHeadPunkt 8, Country of CitizenshipPunkt 9, other membersPunkt 10, Places of Residence Punkt 11, EmploymentPunkt 11 a, Present WagesPunkt 12, EducationAbbreviation Punkt 13, LanguagesPunkt 14, Financial RessourcesPunkt 15, RelativesPunkt 15 aPunkt 16, AssistancePunkt 17, Documents Punkt 18, OrganizationsPunkt 19, Present addressPunkt 19aPunkt 20, RemarksFotoStempel (Datum und Adresse)Punkt 21 und 22, Unterschriften

Als die IRO im Juli 1947 die Versorgung der DPs übernahm, führten die Mitarbeiter*innen eine Überprüfung aller DPs durch. Um unterstützt zu werden, mussten sie in einem vierseitigen Formular Fragen über sich beantworten. Diese Application for IRO Assistance wird bis heute wegen des Kürzels des Dokumententyps als CM/1-Bogen beziehungsweise CM/1-Antrag bezeichnet.
Die Formulare veränderten sich über die Zeit leicht in Sprache und Aussehen und in den einzelnen Besatzungszonen. Der Zweck und auch die Fragen blieben im Grunde genommen aber immer gleich.

Als die IRO im Juli 1947 die Versorgung der DPs übernahm, führten die Mitarbeiter*innen eine Überprüfung aller DPs durch. Um unterstützt zu werden, mussten sie in einem vierseitigen Formular Fragen über sich beantworten. Diese Application for IRO Assistance wird bis heute wegen des Kürzels des Dokumententyps als CM/1-Bogen beziehungsweise CM/1-Antrag bezeichnet.
Die Formulare veränderten sich über die Zeit leicht in Sprache und Aussehen und in den einzelnen Besatzungszonen. Der Zweck und auch die Fragen blieben im Grunde genommen aber immer gleich.

Hintergrundinformationen zu DP-Dokumenten

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Die Application for IRO Assistance – die wegen des Dokumentenkürzels auch CM/1-Antrag genannt wird – markierte einen Wechsel im Umgang der Westalliierten mit den Displaced Persons. Statt der Rückkehr in die Herkunftsländer (Repatriierung) organisierte die IRO als Nachfolgeorganisation der UNRRA ab Juli 1947 vor allem die Emigration der DPs, also ihre Ausreise in ein anderes Land. Während UNRRA-Mitarbeiter*innen in den direkten Nachkriegswirren anfangs noch ungeprüft Menschen als DPs behandelt hatten, prüfte die IRO nun, wen sie in welchem Umfang unterstützte. Ob eine Person eligible, also berechtigt war, hing von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von ihrer Nationalität und ihrem Lebensweg. Um dies zu klären, mussten alle DPs der Französischen, Britischen und US-amerikanischen Besatzungszone, in Österreich, der Schweiz, in Italien, in Großbritannien, aber auch in Ländern wie Ägypten, Indien, Palästina/Israel, Syrien, im Libanon, der Türkei oder in Ostafrika einen CM/1-Antrag ausfüllen – entweder direkt für sich selbst oder als Familie. IRO-Mitarbeiter*innen oder als registrars eingesetzte DPs nahmen dann eine erste Vorprüfung vor. Im Anschluss befragten eligibility officers (auch control center officer oder area welfare officer) der IRO die Antragsteller*innen auf Grundlage des CM/1-Bogens und vermerkten danach ihre Entscheidung auf dem Antrag. Chief eligibility officers prüften im Anschluss noch einmal alle positiven Anträge. Über die Jahre hinweg veränderten sich die Bögen leicht innerhalb der verschiedenen Zonen und passten sich neuen Gegebenheiten an.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Die IRO teilte ab Sommer 1947 die CM/1-Bögen aus, als ihr Unterstützungsprogramm für DPs anlief. Die CM/1-Anträge wurden bis zur Auflösung der IRO Ende 1951 benutzt.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Als der Zweite Weltkrieg zu Ende ging, hatten die Alliierten klare Vorstellungen, wie die DPs versorgt werden sollten: Nach der Registrierung und dem Verteilen von Nahrung, Kleidung und Medizin in den DP-Camps sollten sie in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Als die IRO im Juli 1947 die Versorgung der DPs von der UNRRA übernahm, sah die Situation hingegen anders aus: Von den ca. 700.000 DPs, die in ihre Verantwortung übergingen, konnten oder wollten die meisten nicht mehr in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Es gab also kaum noch DPs, deren Rückreise organisiert werden musste. Stattdessen halfen die IRO-Mitarbeiter*innen im Rahmen des Care and Maintenance (Fürsorge und Unterhalt) Programms nun vermehrt bei der Emigration in ein anderes Land. So boten sie unter anderem Kurse an, in denen die DPs Fremdsprachen oder Berufe erlernten. Die IRO ermöglichte auch Schulbildung sowie medizinische Betreuung und half bei der Erledigung der Ausreiseformalitäten. Wichtig war dabei, dass nur diejenigen unterstützt werden sollten, die auch in den Verantwortungsbereich (das Mandat) der IRO fielen. Um festzustellen, ob eine Person eligible, also berechtigt war, führte die IRO mit dem CM/1-Formular eine umfassende Befragung der Antragsteller*innen durch.

    Die Fragen auf dem CM/1-Antrag waren dabei vielfältig: Einerseits mussten die Antragsteller*innen beantworten, wo sie sich in den letzten zehn beziehungsweise zwölf Jahren aufgehalten und wo sie gearbeitet hatten. Andererseits wurden sie aber auch nach ihren Zukunftsplänen gefragt und danach, was sie von einer Rückkehr in ihr Herkunftsland abhielt. Gleichzeitig waren sie aufgerufen, ihre aktuelle Situation zu schildern: Wie stand es um die finanziellen Mittel für eine Ausreise? Arbeiteten sie im Moment und wie viel verdienten sie dabei? Welche beruflichen und sprachlichen Fähigkeiten konnten sie vorweisen? Und welche Verbindungen zu anderen Hilfsorganisationen gab es bereits?

    Neben den CM/1-Anträgen und den dazugehörigen Zusatzblättern reichten die Antragsteller*innen auch zahlreiche weitere Dokumente ein, zum Beispiel Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden, Pässe oder Berufszeugnisse. Diese wurden in CM/1-Akten (CM/1 folders) zusammengefasst. ITS-Mitarbeiter*innen entnahmen diese Originaldokumente später und schickten sie an das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR). Da sie von dort den rechtmäßigen Eigentümer*innen zurückgegeben werden sollten, sind sie nicht in den Arolsen Archives überliefert.

    Auf Grundlage der Angaben im CM/1-Antrag, der zusätzlichen Dokumente und des Interviews entschieden eligibility officer, ob die Antragsteller*innen in das Care and Maintenance Programm der IRO aufgenommen werden konnten. Die Entscheidung ist – zusammen mit weiteren Kommentaren – meist auf den CM/1-Bögen handschriftlich oder mit Stempeln vermerkt. Wie kompliziert die Entscheidungen tatsächlich waren, erkennt man an dem 163 Seiten umfassenden „Manual for Eligibility Officers“. In diesem Handbuch legte die IRO Grundregeln fest: Um von der IRO anerkannt und unterstützt zu werden, mussten die Personen von den Nationalsozialisten oder ihnen nahestehenden Regierungen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt worden sein. Gleichzeitig gab es aber auch viele Einschränkungen. Grundsätzlich unterschieden die eligibility officers zwischen within the mandate of the organization (WMO), wenn die Antragsteller*innen in den Verantwortungsbereich der IRO fielen, und not within the mandate of the organization (NWMO), wenn sie nicht den Kriterien entsprachen, die die IRO festgelegt hatte. Für letzteres finden sich auf den CM/1-Anträgen auch weitere Formulierungen wie ineligibility, ineligible for IRO-assistance oder No refugee, no D.P.

    Doch auch wenn ein CM/1-Antrag grundsätzlich bewilligt worden war, variierte der Umfang der Unterstützung. Dies zeigen die unterschiedlichen Stempel auf den CM/1-Bögen: Die IRO konnte die Rückkehr der DPs organisieren (eligible for repatriation), sie bei der Emigration unterstützen (eligible for resettlement oder discretionary resettlement assistance, kurz DRA) oder es ihnen ermöglichen, vor Ort sesshaft zu werden (eligible for re-establishment sur place). IRO-Mitarbeiter*innen konnten auch die Einschränkung legal and political protection only auf den CM/1-Antrag stempeln. Die IRO übernahm in diesem Fällen Aufgaben, für die sonst Regierungen und Behörden des Heimatlandes verantwortlich sind. Vor allem vertraten sie die Rechte der DPs, wenn diese von anderen Stellen begrenzt wurden. Grundsätzlich stand der rechtliche und politische Schutz durch die IRO allen anerkannten DPs zu. Der Stempel legal and political protection only findet sich daher nur auf den CM/1-Anträgen von DPs, die sonst keine zusätzliche Unterstützung erhielten. Der Umfang der Unterstützung konnte sich allerdings immer wieder ändern, weshalb oft das jeweilige Datum angegeben ist, ab dem ein Status galt.

    Den Antragsteller*innen wurde mitgeteilt, dass IRO-Mitarbeiter*innen in den Document Control Sections und den Control Centers ihre Angaben auf den CM/1-Anträgen überprüfen ließen. Es gab zum Beispiel den Abgleich mit Dokumenten, die der International Tracing Service (ITS) zu diesen Personen aufbewahrte. Um Kollaborateur*innen zu finden, die mit den Nationalsozialisten zusammengearbeitet hatten, überprüften teilweise auch das Berlin Document Center und die Wehrmachtauskunftstelle (WASt), ob etwas gegen die Aufnahme in das IRO-Programm sprach. Andere Stellen, die vor allem für ehemalige Zwangsarbeiter*innen angefragt wurden, waren die deutschen Meldeämter.

    Die Antragsteller*innen hatten dabei immer ein Einspruchsrecht: Waren sie mit der Entscheidung des eligibility officers nicht einverstanden, konnten sie eine erneute Überprüfung ihres Status bei einem Prüfungsausschuss (review board) der IRO in Genf beantragen. In den Arolsen Archives haben sich die Entscheidungsschreiben für über 32.000 Antragsteller*innen erhalten, die von diesem Recht Gebrauch machten.

    Nach der Auflösung der IRO Ende 1951 kam es zu einer weiteren Nutzung der CM/1-Anträge. Nachdem die CM/1-Anträge und die übrigen Dokumente an den ITS übergeben worden waren, fragten westdeutsche Wiedergutmachungsbehörden an. Sie wollten wissen, was Personen, die bei ihnen einen Entschädigungsantrag gestellt hatten, in ihren CM/1-Anträgen angegeben hatten. Dabei gingen die Behörden davon aus, dass die CM/1-Anträge verlässliche Quellen waren. ITS-Mitarbeiter*innen prüften vor allem CM/1-Anträge und DP 2 Karten und gaben die Informationen weiter. Heute stehen die Personenakten, die im Rahmen des Care and Maintenance Programms angelegt wurden, im Online-Archiv der Arolsen Archives für die Forschung zur Verfügung. Ein Projekt, das auf 1000 CM/1-Anträgen beruht, ist „Transnational Remembrance" bei dem die Lebenswege von ehemaligen Zwangsarbeiter*innen auf einer interaktiven Weltkarte angezeigt werden.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    In einer Aufstellung des ITS aus dem Jahr 1996 werden 350.000 CM/1-Anträge beziehungsweise Akten verzeichnet. Sie stammen hauptsächlich aus den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands (ca. 199.000 Akten). Es gibt aber auch CM/1-Anträge, die Personen in Österreich (ca. 40.500 Akten) und Italien (ca. 30.600 Akten) ausfüllten. Die Bestände aus der Schweiz (ca. 33.500 Akten) und aus England (ca. 9200 Akten) entstanden zwar im Rahmen des Care and Maintenance Programms der IRO, aber darin finden sich statt der CM/1-Anträge überwiegend nur formlose Schreiben. Wichtig beim „Bestand England“ ist, dass sich die darin enthaltenen Anträge nicht nur auf Antragsteller*innen in Großbritannien beziehen. Es finden sich auch viele CM/1-Anträge von Personen, die außerhalb Europas Unterstützung beantragten, etwa im Libanon, in Syrien oder Ostafrika. Aus dem Genfer IRO-Büro sind zudem in den Arolsen Archives ca. 32.000 Schreiben erhalten, bei denen Antragsteller*innen gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt hatten.

    Insgesamt werden in allen Akten, die mit dem Care and Maintenance Programm in Verbindung stehen, ca. 850.000 Personen genannt. Diese Zahl ist zwar hoch, aber dennoch sind nicht alle jemals erstellten CM/1-Bögen erhalten geblieben. Dies liegt vor allem daran, dass IRO-Mitarbeiter*innen die Unterlagen zunächst vernichteten, sobald die DPs emigriert waren und daher keine Unterstützung mehr benötigten. Dieses Verfahren wurde unterbrochen, als deutsche Wiedergutmachungsstellen die Wichtigkeit der Dokumente erkannten und um den Erhalt der Akten baten.

    Die CM/1-Anträge erhielt der ITS schrittweise ab Anfang der 1950er Jahre. Die größte Lieferung von ca. 300.000 Bögen war im Dezember 1952 zusammen mit insgesamt 32 Tonnen an DP-Dokumenten – darunter unter anderem mehr als eine Million DP 3 Karten – zum ITS gekommen. Nachdem die IRO im Januar 1952 aufgelöst worden war, waren diese CM/1-Bögen zunächst an das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) übergeben worden. Von dort gelangten sie dann zum ITS und werden heute in den Arolsen Archives bewahrt.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Die Angaben auf den CM/1-Anträgen stammen von den Antragsteller*innen selbst. Es handelt sich also um das, woran sie sich erinnern konnten, was sie angeben wollten oder was sie nicht bewusst verschwiegen. Es kann daher aus vielen Gründen zu Unterschieden kommen, wenn man die CM/1-Akten mit anderen Dokumenten zur selben Person vergleicht. Ein Grund dafür ist, dass die Antragsteller*innen in einer Situation lebten, in der sie oft über keine Dokumente verfügten. Diese hatten sie während der teilweise jahrelangen Verfolgung verloren oder sie waren ihnen abgenommen worden. Ihre Angaben beruhten daher oft auf Erinnerungen. Es kam aber auch vor, dass sie in den CM/1-Anträgen einzelne Punkte bewusst ausließen, weil sie fürchteten, sonst keine Unterstützung durch die IRO zu erhalten. Zudem waren die Mitarbeiter*innen der Control Center angehalten, alle eingereichten CM/1-Anträge entgegenzunehmen und zu prüfen. Daher finden sich auch Anträge von Personen in den Arolsen Archives, die keine DPs waren. Trotz dieser Einschränkung haben die CM/1-Anträge aber eine besondere Bedeutung: Sie boten den Menschen die Möglichkeit, ihren Weg selbst zu beschreiben und sich selbst zu definieren. Auffallend ist nämlich, dass es in den Bögen keine Auswahlmöglichkeiten gab, sondern freie Felder, in die sie selbst Angaben eintragen konnten.

    Eine weitere Besonderheit stellt die Bezeichnung der CM/1-Anträge im ITS dar. Obwohl eigentlich nur der einzelne Bogen als CM/1-Antrag gilt, wurde die Bezeichnung beim ITS oft für die ganze Akte benutzt. Die Akte besteht aber aus vielen verschiedenen Dokumenten: Neben dem von ITS-Mitarbeiter*innen angelegten Umschlag und dem eigentlichen Antrag (Application for IRO Assistance, CM/1) finden sich in den Akten weitere Formulare für das Care and Maintenance Programm: Formulare zur Aufhebung der Unterstützung (Discontinuance of IRO Assistance, CM/2), zur Änderung des Status (Change of IRO-Status, CM/3), die Vorlage für das Gespräch zwischen Antragsteller*in und eligibility officer (Records of Interview, CM/4) oder auch für die Ausgabe von Kleidung (CM/d2). Da die Überprüfung des DP-Status im Zusammenhang mit dem Care and Maintenance Programm der IRO stand, erhielten alle Dokumente das Kürzel CM für Care and Maintenance. Zusammen mit weiteren Formblättern für Ergänzungen oder Berichtigungen, früheren Screening Fragebögen aus der UNRRA-Phase sowie medizinischen Unterlagen ergeben sich dadurch die teilweise sehr umfangreichen Akten. Allerdings sind die heute in den Arolsen Archives verwahrten Akten nicht mehr vollständig: Laut eines Berichts von 1953 entnahmen ITS-Mitarbeiter*innen Schriftwechsel zwischen IRO und Antragsteller*innen aus den Akten und schickten die Originaldokumente wie Geburtsurkunden an das UNHCR zurück. Die Akten schrumpften so auf die Hälfte des eigentlichen Umfangs. Gleichzeitig legten ITS-Mitarbeiter*innen bei einer Neusortierung des Bestands aber auch Dokumente in die Akten ein, die zwar die Personen betrafen, aber aus anderen Quellen stammten.

    Falls Sie zusätzliche Informationen zu den CM/1-Anträgen haben, freuen wir uns über Informationen unter eguide@arolsen-archives.org. Neue Erkenntnisse können jederzeit in den e-Guide eingebaut und so allen zugänglich gemacht werden.

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