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Für zivile Zwangsarbeiter*innen galt im Deutschen Reich die Meldepflicht. Sie mussten sich also innerhalb einer gewissen Frist bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern an- und abmelden. Auf den Einwohnermeldekarten vermerkten die Mitarbeiter*innen der Einwohnermeldeämter dann unter anderem die genaue Adresse, wo die zivilen Zwangsarbeiter*innen untergebracht waren. Oft handelt es sich dabei um Lager einzelner Firmen oder um sogenannte Sammelunterkünfte, in denen die Menschen oft in Baracken leben mussten.
Bei den kommunalen Meldebehörden im Deutschen Reich kamen verschiedene Varianten der Einwohnermeldekarten zum Einsatz. Sie sehen zwar unterschiedlich aus, sind aber gut an den Feldern „Zuzug“ oder „zugezogen am“ – für die Angabe, wann die zivilen Zwangsarbeiter*innen von wo kamen – sowie der genauen Wohnadresse zu erkennen.
Für zivile Zwangsarbeiter*innen galt im Deutschen Reich die Meldepflicht. Sie mussten sich also innerhalb einer gewissen Frist bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern an- und abmelden. Auf den Einwohnermeldekarten vermerkten die Mitarbeiter*innen der Einwohnermeldeämter dann unter anderem die genaue Adresse, wo die zivilen Zwangsarbeiter*innen untergebracht waren. Oft handelt es sich dabei um Lager einzelner Firmen oder um sogenannte Sammelunterkünfte, in denen die Menschen oft in Baracken leben mussten.
Bei den kommunalen Meldebehörden im Deutschen Reich kamen verschiedene Varianten der Einwohnermeldekarten zum Einsatz. Sie sehen zwar unterschiedlich aus, sind aber gut an den Feldern „Zuzug“ oder „zugezogen am“ – für die Angabe, wann die zivilen Zwangsarbeiter*innen von wo kamen – sowie der genauen Wohnadresse zu erkennen.
Fragen und Antworten
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Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?
Einwohnermeldeämter waren bei der lokalen Polizeidienststelle oder bei kleineren Gemeinden beim Bürgermeisteramt angesiedelt. Die dort zuständigen Mitarbeiter*innen legten die Karten für zivile Zwangsarbeiter*innen entweder mit in die allgemeine Einwohnermeldekartei oder führten eine eigene Kartei für sie. Die Einwohnermeldekarten blieben vor Ort und wanderten auch nicht mit, wenn die Arbeitsämter den zivilen Zwangsarbeiter*innen eine Arbeitsstelle in einem anderen Ort zuwiesen.
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Wann wurde das Dokument verwendet?
Einwohnermeldekarteien gab es im Deutschen Reich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Allerdings konnten jeder Ort und jeder Verwaltungsbezirk selbst entscheiden, ob er eine solche Kartei führte und welche Informationen darin notiert wurden. Eine einheitliche Pflicht, sich bei einem Umzug am Wohnort an- und abzumelden, gibt es in Deutschland erst seit der Einführung der Reichsmeldeordnung (RMO) im Januar 1938. Die Nationalsozialisten behielten die Meldepflicht auch bei, als zivile Zwangsarbeiter*innen ab 1939 in das Deutsche Reich kamen beziehungsweise dorthin verschleppt wurden. Nach Kriegsende blieben ihre Karten oft in den Karteien der Einwohnermeldeämter, wenn sie nicht vorher zerstört worden waren.
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Wofür wurde das Dokument genutzt?
Wie bei vielen Dokumenten von zivilen Zwangsarbeiter*innen führten auch die Einwohnermeldekarten eine bereits bestehende Praxis fort. Mit ihnen liegen gebündelt alle Angaben zu einer Person vor, die den Wohnort betreffen. Also wann sie zugezogen ist, unter welcher Adresse sie mit welchen Familienmitgliedern lebte und wann sie eventuell wegzog. Noch heute müssen sich alle in Deutschland lebenden Personen bei den zuständigen Meldebehörden an- und abmelden.
Auch zivile Zwangsarbeiter*innen wurden mit Einwohnermeldekarten registriert. Es gab allerdings kein spezielles Formular für sie. Die Mitarbeiter*innen der Einwohnermeldeämter nutzten vielmehr dieselben Karten wie für Deutsche. Dabei kam kein reichsweit einheitliches Formular zum Einsatz, sondern in den verschiedenen Einwohnermeldeämtern wurden unterschiedliche Vordrucke genutzt. Die darin erfassten Informationen ähneln sich aber: Felder für die persönlichen Angaben wie Name und Geburtsort, Auskünfte über die Eltern, aber auch zu Ehefrau und Kindern finden sich immer auf den Einwohnermeldekarten. Bei den Karten von ausländischen Zivilarbeiter*innen sind diese Felder jedoch oft leer geblieben. Die entscheidende Information war für die Meldebehörden die Angabe ihres Aufenthaltsorts. Jeder Wechsel der Unterkunft innerhalb derselben Stadt musste daher mit der genauen Anschrift samt Straße und Hausnummer vermerkt werden. Bei zivilen Zwangsarbeiter*innen sind oft Sammelunterkünfte als Wohnsitz angegeben. Für sowjetische Zivilarbeiter*innen galt dort zeitweise ein Aufenthaltszwang außerhalb ihrer Arbeitszeit.
Wie genau das An- und Abmelden von zivilen Zwangsarbeiter*innen ablief und welche Meldescheine sie ausfüllen mussten, ist bisher noch unklar. Denn eigentlich mussten sie sich laut der erweiterten Reichsmeldeordnung vom September 1939 persönlich bei der Meldebehörde innerhalb von 24 Stunden vorstellen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass auch Firmen die Angaben an die Einwohnermeldeämter weitergaben, wenn sie eigene Sammelunterkünfte verwalteten.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ergingen auch an die Einwohnermeldeämter die Befehle der Alliierten, Informationen zu allen Nichtdeutschen zusammen zu stellen, die ab September 1939 bei ihnen gemeldet gewesen waren. So sollten mit Hilfe der Einwohnermeldekarten auch Informationen zum Schicksal und Verbleib ziviler Zwangsarbeiter*innen gesammelt werden. Die so entstandenen Listen sind heute in großer Zahl in den Arolsen Archives zugänglich.
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Wie häufig ist das Dokument?
Theoretisch muss es für alle zivilen Zwangsarbeiter*innen mindestens eine Einwohnermeldekarte gegeben haben. Jedes Mal, wenn ein Arbeitsamt die Überstellung zu einem Betrieb anordnete, der im Zuständigkeitsbereich eines anderen Einwohnermeldeamts lag, müssen zusätzliche Karten entstanden sein.
Die Mitarbeiter*innen des International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives, legten die Einwohnermeldekarten, die sie von einzelnen Gemeinden erhielten, nicht in einer eigenen Kartei ab, sondern sortierten sie zusammen mit anderen Dokumenten in die Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1) ein. Diese umfasst insgesamt ca. 4,2 Millionen Dokumente. Daher kann nicht gesagt werden, wie viele Einwohnermeldekarten im Original oder als Kopie heute in den Arolsen Archives verwahrt werden. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Einwohnermeldekarten – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Karten gleichen Typs virtuell zusammenzuführen. Es sind aber bei weitem nicht die Einwohnermeldekarten aller zivilen Zwangsarbeiter*innen erhalten geblieben.
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Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?
Auf den Einwohnermeldekarten ist nicht vermerkt, in welcher Kommune sie geführt wurden. Da sie Teil der Kartei eines bestimmten Einwohnermeldeamts waren und nicht an andere Stellen geschickt wurden, war diese Angabe auf den Karten für ihren Ursprungszweck unnötig. Als die Einwohnermeldekarten zum International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives kamen, stempelten Mitarbeiter*innen teilweise jedoch den Herkunftsort auf die Vorder- oder Rückseite. In anderen Fällen findet sich die Angabe in der Archivbeschreibung, die mit dem Dokument verknüpft ist. Oft bleibt aber leider unklar, woher die Karte stammt und demnach auch, wo die Person Zwangsarbeit leisten musste. In diesen Fällen kann eine Onlinerecherche nach den auf der Karte genannten Straßennamen hilfreich sein. In anderen Fällen hilft der Abgleich mit anderen Dokumenten, die zu der Person in den Arolsen Archives möglicherweise erhalten geblieben sind.
Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.
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