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Formblätter der Ausländersuchaktion (Amerikanische Zone)

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Kategorie und Formblatttyp Nationalität Meldende Stelle Geforderte Information Stadt-/Landkreis Individuelle Daten

Auf Befehl der Alliierten mussten deutsche Behörden, Firmen, Krankenhäuser, Versicherungsanstalten und weitere Stellen in allen vier Besatzungszonen nach Ende des Zweiten Weltkriegs Listen und Dokumente zu all jenen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sowie zu deutschen Jüdinnen und Juden erstellen und abgeben, die sich ab 1939 in ihrem Kreis beziehungsweise Zuständigkeitsbereich aufgehalten hatten, dort gestorben waren oder sich noch immer dort aufhielten.

Zur Durchführung der sogenannten Ausländersuchaktion erließen die vier Besatzungsmächte in ihren Zonen jeweils eigene Befehle, die von den in den Besatzungszonen liegenden Ländern formal unterschiedlich umgesetzt wurden. In den amerikanisch besetzten Ländern Bayern und Hessen, wo die Aktion durch den sogenannten USFET-Befehl (USFET = US Forces, European Theatre) veranlasst wurde, waren die deutschen Stellen angewiesen, für Ihre Meldungen spezielle Formblätter zu verwenden.

Auf Befehl der Alliierten mussten deutsche Behörden, Firmen, Krankenhäuser, Versicherungsanstalten und weitere Stellen in allen vier Besatzungszonen nach Ende des Zweiten Weltkriegs Listen und Dokumente zu all jenen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sowie zu deutschen Jüdinnen und Juden erstellen und abgeben, die sich ab 1939 in ihrem Kreis beziehungsweise Zuständigkeitsbereich aufgehalten hatten, dort gestorben waren oder sich noch immer dort aufhielten.

Zur Durchführung der sogenannten Ausländersuchaktion erließen die vier Besatzungsmächte in ihren Zonen jeweils eigene Befehle, die von den in den Besatzungszonen liegenden Ländern formal unterschiedlich umgesetzt wurden. In den amerikanisch besetzten Ländern Bayern und Hessen, wo die Aktion durch den sogenannten USFET-Befehl (USFET = US Forces, European Theatre) veranlasst wurde, waren die deutschen Stellen angewiesen, für Ihre Meldungen spezielle Formblätter zu verwenden.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Durch den am 8. Januar 1946 von der US-amerikanischen Militärregierung (Office of Military Government for Germany U.S., OMGUS) erlassenen USFET-Befehl wurden deutsche Behörden, Firmen, Krankenhäuser, Sozialversicherungen und andere Körperschaften in der US-amerikanischen Besatzungszone (Bayern, Hessen, Baden-Württemberg) dazu verpflichtet, alle ihnen vorliegenden Informationen zu ausländischen Zwangsarbeiter*innen, Kriegsgefangenen, deutschen Jüdinnen und Juden sowie verstorbenen Konzentrationslagerhäftlingen in Listen zu erfassen. Diese Listen waren anschließend binnen festgelegter Fristen an die Zonensuchbüros der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) abzugeben.

    In Bayern und Hessen waren die deutschen Stellen im Rahmen der Ausländersuchaktion angehalten, für ihre Meldungen spezielle Formblätter zu verwenden, die ihnen durch die jeweiligen Innenministerien in München und Wiesbaden bereitgestellt wurden. Die von den meldepflichtigen Stellen ausgefüllten Listen waren dann den Oberbürgermeistern (Stadtkreise) und Landräten (Landkreise) zu übergeben, welche das Material zu prüfen und anschließend an die zuständigen Regierungspräsidenten (Bayern) beziehungsweise direkt an das Innenministerium (Hessen) weiterzuleiten hatten. Von dort aus erfolgte dann die Abgabe des Materials an die Zonensuchbüros in München (zuständig für Südbayern), Ansbach (Nordbayern) und Wiesbaden (Hessen).

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Die Umsetzung des USFET-Befehls in Bayern und Hessen begann auf kommunaler Ebene im Frühjahr 1946. Strikte formale Vorgaben für die zu erstellenden Listen gab es zunächst offenbar noch nicht. In Bayern änderte sich dies spätestens im Juli 1946, nachdem sich die bei den Zonensuchbüros eingehenden Berichte zum großen Teil als unvollständig erwiesen hatten. Die Meldungen mussten wiederholt und die ursprünglichen Abgabefristen verlängert werden. Gemeinden und Behörden erhielten die Weisung, für ihre Meldungen künftig elf verschiedene Formblätter ("Form. 1-11") zu verwenden, die ihnen vom Bayerischen Innenministerium bereitgestellt wurden. Reichten die bereitgestellten Formulare nicht aus, so hatten die Meldungen auf Listen nach entsprechendem Muster zu erfolgen. 

    Bis Frühjahr 1947 war in den vier Besatzungszonen zwar bereits ein großer Teil der geforderten Dokumente abgegeben worden. Da es aber noch immer Lücken in den Aktenbeständen gab, forderte die UNRRA im März 1947 die zuständigen deutschen Stellen erneut zur Dokumentenabgabe auf. Vermutlich in diesem Zusammenhang wurde auch in Hessen ein Formblattsystem eingeführt, dass sich offenbar sehr stark am bayerischen orientierte und sich von diesem im Wesentlichen nur durch eine andere Bezeichnung der elf verschiedenen Formblatttypen ("Listen A-K") unterschied.

    Im Sommer 1948 erfolgte durch die International Refugee Organization (IRO), der Nachfolgeorganisation der UNRRA, ein weiterer und letzter Aufruf zur Dokumentenabgabe. In der US-amerikanischen Besatzungszone kam die Ausländersuchaktion 1950/1951 zum Abschluss. Die Zonensuchbüros wurden daraufhin aufgelöst und die dort im Rahmen der Ausländersuchaktion gesammelten Unterlagen zum International Tracing Service (ITS, seit 2019 Arolsen Archives) in Arolsen überführt. Unter den Mitarbeiter*innen des ITS etablierte sich in der Folgezeit für die in diesem Zuge übernommenen Listen der Sammelbegriff “Formblattlisten”.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Noch während des Krieges war den Alliierten klar, dass nach dem Ende der Kampfhandlungen Millionen von Menschen nicht wissen würden, wo sich ihre Angehörigen befanden und ob sie Zwangsarbeit, Kriegsgefangenschaft oder KZ-Haft überlebt hatten. Sie beschlossen daher die Einrichtung von Suchstellen, bei denen Informationen zu nichtdeutschen NS-Verfolgten gesammelt werden sollten. Viele der Dokumente, die von den alliierten Streitkräften in den befreiten Konzentrationslagern sichergestellt wurden (z.B. Schreibstubenkarten), sowie die Registrierungsunterlagen von Displaced Persons (z.B. DP 2 Karten) gingen bald nach Kriegsende an die in den vier Besatzungszonen eingerichteten Suchbüros der UNRRA und später an den International Tracing Service (ITS, seit 2019 Arolsen Archives). Zudem erließen die alliierten Besatzungsmächte um den Jahreswechsel 1945/46 jeweils Befehle, welche deutsche Behörden, Firmen, Krankenhäuser, Versicherungsanstalten und weitere Stellen dazu verpflichteten, Dokumente und Informationen über das Schicksal von zivilen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und verstorbenen Konzentrationslagerhäftlingen zusammenzutragen und an die Zonensuchbüros zu übergeben.

    So gab der in der US-amerikanischen Besatzungszone erlassene USFET-Befehl die Anweisung, „unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um […] Informationen über alle Soldaten und Zivilpersonen der Vereinten Nationen zu ermitteln und zu übergeben, die nach dem 2. September 1939 in das genannte Gebiet kamen oder sich an und nach diesem Datum dort aufhielten.“ (6.1.1/82514693/ITS Digital Archive, Arolsen Archives, Übersetzung des englischen Originals). 

    Die Mitarbeiter*innen in den Zonensuchbüros nutzten die in diesem Zusammenhang entstandenen Listen und abgelieferten Dokumentenbestände, um nach vermissten Personen zu suchen und unbekannte Schicksale von NS-Verfolgten zu klären. Zugleich dienten die Unterlagen der US-amerikanischen Militärregierung auch dazu, die NS-Zwangsarbeit und die damit einhergehenden Verbrechen an zivilen Zwangsarbeiterinnen, Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen zu dokumentieren.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Im Archiv der Arolsen Archives liegen die aus Bayern stammenden Listen, die im Rahmen der Ausländersuchaktion auf Grundlage oder nach Vorbild der Formblatttypen 1 bis 11 erstellt wurden, heute im Teilbestand 2.1.1.1. Ihre genaue Anzahl lässt sich nur schwer bestimmen, dürfte aber etwa bei einer halben Million liegen. Die aus Hessen überlieferten Listen A-K finden sich in demselben Teilbestand und umfassen eine ungefähre Gesamtzahl von 190.000.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Obwohl die Alliiertenbefehle der vier Besatzungsmächte inhaltlich einander sehr ähnelten und weitestgehend dieselben Informationen und Dokumentenarten einforderten, wurde die Erstellung der Listen lediglich in der US-amerikanischen Besatzungszone derart streng formalisiert. So wurde in Hessen im Prinzip das bayerische Formblattsystem übernommen, wobei die elf unterschiedlichen Formblatttypen nicht von 1 bis 11 durchnummeriert, sondern als “Liste A” bis “Liste K” bezeichnet waren. Statt in “Kategorien” waren die Formulare in Hessen äquivalent in die “Stufen" I bis III eingeteilt. Im amerikanisch besetzten Teil Baden-Württembergs wurden hingegen sogenannte Suchstellenkarten verwendet.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

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