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Karteikarte der Ausländerpolizei für „Zivilarbeiter polnischen Volkstums“

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Zivilarbeiter polnischen Volkstums Ausweisnummer Name bis Heimatort Besondere Kennzeichen Druckangaben Foto Fingerabdrücke Rückseite

Zivile Zwangsarbeiter*innen aus Polen erfasste die Ausländerpolizei in speziellen Ausländerkarteien. Gleiches galt für Zivilarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion. Jeder Stadt- und Landkreis verfügte über eine Ausländerpolizeibehörde, auch Ausländeramt genannt, die für alle dort gemeldeten polnischen und sowjetischen Zivilarbeiter*innen zwei identische Karteikarten anlegte: Eine Karte nutzte die Ausländerpolizei selbst auf Kreisebene, die andere schickte sie an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin. Beide Dienststellen konnten so stets nachvollziehen, wo die polnischen und sowjetischen Zivilarbeiter*innen gemeldet und polizeilich erfasst waren.

Für polnische Zwangsarbeiter*innen gab es grüne Vordrucke, die Karten für sowjetische Zwangsarbeiter*innen  wurden auf gelbes Papier gedruckt. Mit Ausnahme des Dokumententitels waren beide Karten ansonsten identisch. Für Zivilarbeiter*innen aus anderen Ländern, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit leisten mussten, führte die Ausländerpolizei keine eigenen Karteien.

Zivile Zwangsarbeiter*innen aus Polen erfasste die Ausländerpolizei in speziellen Ausländerkarteien. Gleiches galt für Zivilarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion. Jeder Stadt- und Landkreis verfügte über eine Ausländerpolizeibehörde, auch Ausländeramt genannt, die für alle dort gemeldeten polnischen und sowjetischen Zivilarbeiter*innen zwei identische Karteikarten anlegte: Eine Karte nutzte die Ausländerpolizei selbst auf Kreisebene, die andere schickte sie an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin. Beide Dienststellen konnten so stets nachvollziehen, wo die polnischen und sowjetischen Zivilarbeiter*innen gemeldet und polizeilich erfasst waren.

Für polnische Zwangsarbeiter*innen gab es grüne Vordrucke, die Karten für sowjetische Zwangsarbeiter*innen  wurden auf gelbes Papier gedruckt. Mit Ausnahme des Dokumententitels waren beide Karten ansonsten identisch. Für Zivilarbeiter*innen aus anderen Ländern, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit leisten mussten, führte die Ausländerpolizei keine eigenen Karteien.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Zivile polnische Zwangsarbeiter*innen mussten sich bei den lokalen Polizeidienststellen melden, nachdem das Arbeitsamt sie einem Betrieb zugeteilt hatte. Jeder Stadt- und Landkreis besaß eine eigene Ausländerpolizeibehörde, auch Ausländeramt genannt, die seit 1940 in den jeweiligen Polizeipräsidien und Landratsämtern angesiedelt war. In den dort geführten sogenannten Ausländerkarteien wurden sämtliche Zivilarbeiter*innen aus Polen erfasst, die in der Stadt oder dem Landkreis gemeldet waren. Die dortigen Polizist*innen notierten die persönlichen Daten der polnischen Zwangsarbeiter*innen und legten für sie spezielle, vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) entwickelte Karteikarten an. Für jede Zivilarbeiterin und für jeden Zivilarbeiter wurden zwei Karteikarten mit Foto und Fingerabdrücken erstellt: Eine Karte verblieb bei der lokalen Ausländerpolizeibehörde, die andere ging an das Reichssicherheitshauptamt in Berlin. Dort wurden Informationen über die Zwangsarbeiter*innen im gesamten Deutschen Reich in der sogenannten Ausländer-Zentralkartei gesammelt.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Ausländische Arbeiter*innen wurden schon vor Beginn des Zweiten Weltkrieges von den zuständigen Polizeidienststellen mit sogenannten Aufenthaltsanzeigen erfasst. Nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen im September 1939 wurden Tausende Pol*innen als Zwangsarbeiter*innen nach Deutschland gebracht. Wenige Monate später schuf die Reichsregierung am 8. März 1940 mit den sogenannten „Polen-Erlassen“ ein diskriminierendes Sonderrecht für polnische Zivilarbeiter*innen. Fortan mussten sie ein „P“ deutlich sichtbar an ihrer Kleidung tragen. Zusätzlich wurden für sie nun die neu eingeführten grünen Karteikarten der Ausländerpolizei ausgefüllt. Ab 1941 gab es dann auch eigene Karten für sowjetische Zwangsarbeiter*innen.

    Die Ausländerpolizeistellen erstellten die Karteikarten bis zum Kriegsende weiter. Nur das Erstellen und Versenden der zweiten Karteikarte für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin wurde Ende 1943 eingestellt. Während der alliierten Luftangriffe hatten Bomben die dortige Zentralkartei zerstört, die daher nicht mehr fortgeführt wurde.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Für die Kontrolle ausländischer Arbeiter*innen waren offiziell die Ausländerpolizeibehörden  auf Kreisebene und das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin zuständig. Durch die Fotografien und Fingerabdrücke auf den Vorderseiten der Karten konnten sie die Zivilarbeiter*innen identifizieren. Da zudem auf den Rückseiten vermerkt war, bei welcher Firma die Person Zwangsarbeit leisten musste, konnten die Polizeibehörden auch die Aufenthaltsorte schnell feststellen.

    Die Karten mussten an allen Stellen aktuell sein, auch wenn die Zwangsarbeiter*innen in einen anderen Betrieb versetzt wurden. Dafür meldeten die Arbeitsämter den Wechsel an die lokale Polizeidienststelle. Diese war verpflichtet, nicht nur das RSHA per Postkarte zu informieren, sondern auch die jeweils zuständige, übergeordnete Ausländerpolizeibehörde. Wechselten die Zwangsarbeiter*innen in einen anderen Landkreis, forderte die nun zuständige Ausländerpolizeibehörde die Karteikarte mit anderen Unterlagen an und informierte wiederum das RSHA über die neue Beschäftigung. Die Ausländerpolizeibehörden am ehemaligen Arbeitsort legten eine leere Karteikarte ohne Foto in ihre Kartei ein, auf der sie den Wechsel vermerkten.

    Bei Überstellungen von zivilen Zwangsarbeiter*innen in ein Arbeitserziehungslager (AEL) der Gestapo oder ein Konzentrationslager behielt die Ausländerpolizeibehörde des Kreises, in dem sich die Arbeitsstelle befand, alle Unterlagen. Die dortigen Mitarbeiter*innen notierten die Haft und warteten, bis die Person entlassen und wieder einer Stelle zugeordnet wurde. Aus den Konzentrationslagern kehrten die Zivilarbeiter*innen jedoch nicht mehr zurück, sondern blieben in Haft, bis sie starben oder befreit werden konnten. Kehrten Zwangsarbeiter*innen in ihre Herkunftsländer zurück – was in den ersten Kriegsjahren noch der Fall war, wenn sie schwer krank oder schwanger waren – blieb die Karte bei der zuletzt zuständigen Ausländerpolizeibehörde.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Theoretisch gab es für alle zivilen polnischen Zwangsarbeiter*innen im Deutschen Reich zwei grüne Karteikarten der Ausländerpolizei. Es müssen insgesamt also jeweils zwei Karteikarten für etwa 1,6 Millionen Menschen ausgestellt worden sein. Die Zentralkartei des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) in Berlin, wo eine der beiden Karten verwahrt wurde, ist bei Luftangriffen Ende 1943 zerstört worden. Aber auch die Karteikarten der Ausländerpolizeibehörden auf Kreisebene sind bei weitem nicht alle erhalten geblieben. Sie wurden teilweise bewusst zerstört, um die Spuren der Zwangsarbeit zu verwischen, oder gingen schon während des Krieges bei Luftangriffen verloren.

    Wie viele Karteikarten der Ausländerpolizei nach Kriegsende nach Arolsen kamen, ist nicht bekannt. Die Mitarbeiter*innen des International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives, legten die Karten zusammen mit vielen anderen Dokumenten in die Kriegszeitkartei ein. Diese umfasst insgesamt ca. 4,2 Millionen Dokumente. Daher kann nicht gesagt werden, wie viele Karteikarten der Ausländerpolizei im Original oder als Kopie heute in den Arolsen Archives verwahrt werden.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) schrieb genau vor, wie die Karteikarten der Ausländerpolizei auszufüllen waren. Die lokalen Polizeibehörden sollten alle Änderungen unverzüglich an die für den jeweiligen Kreis zuständige Ausländerpolizei und parallel auch an das RSHA melden. Trotzdem sind einige der in den Arolsen Archives erhaltenen Karteikarten nur unvollständig ausgefüllt. Gerade in den letzten Monaten des Krieges, der sogenannten Endphase, wurden die Angaben zu den Aufenthaltsorten nicht mehr aktualisiert oder nur noch stark verkürzt notiert.

    Die Karten enthalten in der Regel nur den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Zivilarbeiterin beziehungsweise des Zivilarbeiters, nicht aber das Ende. Dieses wurde auf den Karteikarten nur notiert, wenn die Person etwa wegen Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit in die Heimat zurückgeschickt wurde, was anfangs noch der Fall war. Nach der Befreiung durch die Alliierten kam es zu keiner förmlichen Abmeldung der Zwangsarbeiter*innen bei den lokalen deutschen Polizeibehörden. Entweder kehrten sie direkt in ihre Heimatländer zurück oder sie ließen sich als Displaced Persons (DPs) registrieren. Die von den deutschen Behörden während des Krieges ausgestellten Registrierungsunterlagen für Zwangsarbeiter*innen wurden nicht fortgeführt, sondern durch eigene Dokumente der Alliierten, wie etwa die DP 2 Karten ersetzt.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

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