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Zur Verwaltung der ein- und ausgehenden Post der KZ-Häftlinge wurden diese Postkontrollkarten geführt. Sie kommen in den Arolsen Archives in verschiedenen Papierfarben vor, was aber keine inhaltliche Bedeutung hat. Auf den Postkontrollkarten können unterschiedlich ausführlich weitere Angaben vermerkt sein, wie etwa die Berufe oder die Lager, aus denen die Häftlinge kamen beziehungsweise in die sie überstellt wurden. In vielen Fällen ist auf den Karten keinerlei Postverkehr eingetragen, da gerade Häftlinge in der Zeit während des Zweiten Weltkriegs nicht wussten, wo ihre Verwandten sich befanden und wohin sie hätten schreiben sollen.
Zur Verwaltung der ein- und ausgehenden Post der KZ-Häftlinge wurden diese Postkontrollkarten geführt. Sie kommen in den Arolsen Archives in verschiedenen Papierfarben vor, was aber keine inhaltliche Bedeutung hat. Auf den Postkontrollkarten können unterschiedlich ausführlich weitere Angaben vermerkt sein, wie etwa die Berufe oder die Lager, aus denen die Häftlinge kamen beziehungsweise in die sie überstellt wurden. In vielen Fällen ist auf den Karten keinerlei Postverkehr eingetragen, da gerade Häftlinge in der Zeit während des Zweiten Weltkriegs nicht wussten, wo ihre Verwandten sich befanden und wohin sie hätten schreiben sollen.
Fragen und Antworten
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Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?
Die Postkontrollkarte (auch P.K.K. abgekürzt) wurde bei der Ankunft eines Häftlings im Konzentrationslager in der sogenannten Lagerschreibstube ausgestellt. Angaben wie Geburtsdatum, Name und Häftlingsnummer entnahmen die dort beschäftigten Funktionshäftlinge dem Aufnahmebogen, der zuvor für alle Häftlinge angelegt worden war. Anschließend leitete die Schreibstube die Postkontrollkarte über die Blockältesten an die jeweiligen Blockführer*innen weiter. Diese verwalteten die Postkarteien in den verschiedenen Blocks des Lagers.
Die Postverwaltung und die Zensur der Briefe für Häftlinge in den Außenlagern erfolgten ebenfalls im Hauptlager. Die Briefe und Pakete wurden an die Außenlager weitergeleitet und dort über die Kommandoführer oder die Lagerältesten verteilt.
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Wann wurde das Dokument verwendet?
Die in den Arolsen Archives erhaltenen Postkontrollkarten stammen aus der gesamten Zeit der Existenz der Konzentrationslager. Bei den späten Karten, die in den 1940er Jahren ausgefüllt wurden, ist auffällig, dass nur selten Briefverkehr vermerkt ist. Dies weist darauf hin, dass viele Häftlinge in den späten Kriegsjahren von der Außenwelt abgeschnitten waren und oft nicht wussten, wo sich Familienmitglieder befanden, denen sie hätten schreiben können.
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Wofür wurde das Dokument genutzt?
Den meisten Gefangenen war es in den Konzentrationslagern offiziell erlaubt, in einem gewissen Rhythmus Briefe zu versenden und zu empfangen. Einzelne Häftlingsgruppen, wie zum Beispiel sowjetische Kriegsgefangene, waren allerdings davon ausgeschlossen. Auch konnte es spezielle Regelungen geben, so durften zum Beispiel jüdische Häftlinge oder die sogenannten Bibelforscher*innen (Zeugen Jehovas) seltener Briefe schreiben und empfangen.
Die Häftlinge mussten in den KZ auf Papiervordrucken schreiben, die im Anschluss von einer Zensurstelle durch SS-Männer und SS-Aufseherinnen kontrolliert wurden. So sollte verhindert werden, dass Nachrichten über die Zustände im KZ nach außen drangen. Das bedeutet auch, dass nichtdeutschsprachige Häftlinge Briefe und Postkarten nur auf Deutsch schreiben durften. Diese Regel wurde erlassen, weil die SS bei fremdsprachigen Texten keine Zensur hätte durchführen können.
Der Umfang der erlaubten Postsendungen wurde im Laufe der Zeit mehrmals geändert. So durfte anfangs zum Beispiel in Dachau nur ein Brief pro Monat geschrieben und empfangen werden, ab 1934 waren es zwei. Um dies zu überprüfen, wurde auf der Postkontrollkarte das Datum vermerkt, an dem eine Person Post erhielt oder verschickte. Die Blockführer*innen konnten auch mit einem Blick erkennen, ob es Beschränkungen gab, ob die Besitzer*innen der Karte also zum Beispiel als Strafmaßnahme eine Zeit lang keine Post erhalten oder versenden durften.
In den Außenkommandos galten ähnliche Regeln wie in den Hauptlagern. In einem Schreiben aus dem Dezember 1944, das in den Arolsen Archives erhalten ist, wurde der Postverkehr in den Buchenwalder Außenkommandos geregelt. Demnach durften die Häftlinge monatlich jeweils einen Brief empfangen und einen versenden. Für jüdische Häftlinge gab es eine verschärfte Regelung: Sie durften nur alle acht Wochen einen Brief schreiben und einen erhalten. Allen Häftlingen war zu diesem Zeitpunkt der Briefkontakt mit dem Generalgouvernement untersagt und auch Briefe an das Rote Kreuz wurden nicht angenommen. Damit Angehörige nicht erfuhren, dass der Häftling in einem KZ-Außenlager war, musste auf den Mustervordrucken zum Beispiel „K.L. Buchenwald, Block 17“ (für alle Buchenwalder Außenkommandos im Umkreis von bis zu 100 km vom Hauptlager) oder „Block W“ (für das Neuengammer Außenkommando Wittenberge) als Absender angegeben werden.
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Wie häufig ist das Dokument?
In den Anweisungen für die Arbeit der Häftlingsschreibstube Buchenwald wird die Ausstellung der Postkontrollkarte als eine von vier Karten erwähnt, die für alle neuen Häftlinge angelegt werden sollten. Dennoch findet sich in den Arolsen Archives nicht für jeden ehemaligen Häftling eine Postkontrollkarte. Wie viele Postkontrollkarten genau in den Arolsen Archives verwahrt werden, kann nicht gesagt werden. Aber eine Auflistung aus dem Jahr 1951 nennt – als groben Rahmen – 150.000 Postkontrollkarten aus dem KZ Buchenwald und etwas mehr als 1000 aus dem KZ Natzweiler. Im Bestand der Individualunterlagen aus dem KZ Mittelbau-Dora sind 45.000 Postkontrollkarten erhalten, allerdings wurde dort meist ein anderes Formular benutzt.
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Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?
Da auf den Postkontrollkarten kein Lager genannt wurde, kann man nicht direkt erkennen, in welchem KZ sie ausgestellt wurden. Teilweise sind aber weitere handschriftliche Informationen zu finden, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Postverkehr stehen. Es kommt zum Beispiel vor, dass die Einlieferung oder Überstellung sowie der Beruf eines Häftlings auf der Karte vermerkt sind. Diese Angaben sind an verschiedenen Stellen auf der Karte notiert, da hierfür eigentlich kein Feld vorgesehen war. Dabei wird nicht immer erwähnt, ob eine Person aus dem auf der Karte genannten Lager eingeliefert oder dorthin gebracht wurde. In diesen Fällen müssen andere Dokumente helfen, die Angaben zu überprüfen und in den Verfolgungsweg einzuordnen.
Die Postkontrollkarten deuten an, dass Häftlinge Briefe schreiben und erhalten konnten. Auch wenn das in den meisten Fällen theoretisch möglich war, darf man nicht vergessen, dass gerade in der zweiten Kriegshälfte nur wenige Häftlinge im Postkontakt mit Familien oder Freunden standen. Viele ehemalige Häftlinge erinnern sich, dass sie keinerlei Lebenszeichen von Verwandten erhielten. Auch wussten die Häftlinge selbst oft nicht, wo sich die Personen befanden, denen sie hätten schreiben wollen. Gerade in Folge der Massendeportationen, bei denen ganze Familien in verschiedene KZ verschleppt wurden, wussten die Häftlinge oft schlichtweg nicht, wohin sie schreiben sollten. Nur weil es die Postkontrollkarte gab, bedeutet dies also nicht, dass Postverkehr praktisch möglich war.
Falls Sie weitere Hinweise zu diesem oder einem anderen im e-Guide vorgestellten Dokument haben, freuen wir uns daher sehr über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.
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