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Invalidenversicherung Oberes Viereck Quittungskarten Nr. 1 Name bis Geburtsort ledig/geschieden Textfeld Unteres Viereck/Raum für Eintragungen der Behörden Wertmarkenfelder Feld Nachgewiesene Erlasszeiten Aufrechnungsstelle

Zivile Zwangsarbeiter*innen waren, wie alle im Deutschen Reich Beschäftigten, über die Arbeitgeber*innen sozialversichert. Anfangs waren nur polnische Zivilarbeiter*innen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zivile Zwangsarbeiter*innen aus der Sowjetunion von dieser Regelung ausgenommen. Ab Januar 1943 beziehungsweise April 1944 waren dann auch sie sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherung bestand aus der Kranken-, der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung. Die zivilen Zwangsarbeiter*innen erhielten im Versicherungsfall jedoch nur selten Unterstützungszahlungen beziehungsweise -leistungen.

Bis Juni 1942 mussten zivile Zwangsarbeiter*innen Wertmarken kaufen, die für sie in die Quittungskarten der Invalidenversicherung (heute: Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung) eingeklebt wurden. Danach kamen Quittungskarten ohne Wertmarken zum Einsatz. Mit den Quittungskarten hätten die zivilen Zwangsarbeiter*innen die geleisteten Beiträge für die Invalidenversicherung nachweisen können – praktisch spielte dies jedoch für sie keine Rolle. Aus den gezahlten Beiträgen resultierten später keine Rentenversicherungsansprüche in Deutschland. Tatsächlich bereicherten sich die Versicherungen und der NS-Staat auf diese Weise.

Zivile Zwangsarbeiter*innen waren, wie alle im Deutschen Reich Beschäftigten, über die Arbeitgeber*innen sozialversichert. Anfangs waren nur polnische Zivilarbeiter*innen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zivile Zwangsarbeiter*innen aus der Sowjetunion von dieser Regelung ausgenommen. Ab Januar 1943 beziehungsweise April 1944 waren dann auch sie sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherung bestand aus der Kranken-, der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung. Die zivilen Zwangsarbeiter*innen erhielten im Versicherungsfall jedoch nur selten Unterstützungszahlungen beziehungsweise -leistungen.

Bis Juni 1942 mussten zivile Zwangsarbeiter*innen Wertmarken kaufen, die für sie in die Quittungskarten der Invalidenversicherung (heute: Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung) eingeklebt wurden. Danach kamen Quittungskarten ohne Wertmarken zum Einsatz. Mit den Quittungskarten hätten die zivilen Zwangsarbeiter*innen die geleisteten Beiträge für die Invalidenversicherung nachweisen können – praktisch spielte dies jedoch für sie keine Rolle. Aus den gezahlten Beiträgen resultierten später keine Rentenversicherungsansprüche in Deutschland. Tatsächlich bereicherten sich die Versicherungen und der NS-Staat auf diese Weise.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Mitarbeiter*innen der Landesversicherungsanstalten (LVA) und der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) stellten die Quittungskarten für die Invalidenversicherung aus. Dabei erhielten deutsche Arbeitnehmer*innen und zivile Zwangsarbeiter*innen die gleichen Karten. Zusammen mit dem Arbeitsbuch und der Lohnsteuerkarte waren die Quittungskarten bei den Arbeitgeber*innen hinterlegt. Mitarbeiter*innen der zuständigen Abteilungen in den Betrieben klebten regelmäßig die Wertmarken ein, die die zivilen Zwangsarbeiter*innen als Versicherungsbeitrag kaufen mussten. Volle Quittungskarten schickten sie an die Landesversicherungsanstalten zurück. Auf späteren Quittungskarten trugen die Arbeitgeber*innen statt der Wertmarken die vom Lohn einbehaltenen Beiträge ein.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Die Invalidenversicherung gab es in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts. Die Nationalsozialisten führten mit den Quittungskarten also ein System fort, dass es schon lange vor ihrer Machtübernahme gegeben hatte. Die Versicherungsbeiträge wurden bis zum 28. Juni 1942 durch das Sammeln und Einkleben von Wertmarken bezahlt. Ab Juli 1942 behielten die Arbeitgeber*innen direkt einen Teil des Lohns der zivilen Zwangsarbeiter*innen ein und überwiesen ihn an die Versicherungen. Das Reichsarbeitsministerium führte hierfür zum einen neue Quittungskarten ohne Wertmarken und zum anderen Einlageblätter ein, die in die bisherigen Quittungskarten eingeklebt wurden.

     

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Wer im Deutschen Reich angestellt war, musste sozialversichert sein. Alle deutschen und ausländischen Arbeitnehmer*innen zahlten einen Teil ihres Lohns ein, um gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit versichert zu sein. Auch zivile Zwangsarbeiter*innen mussten die vollen Beiträge für die Invalidenversicherung zahlen, wie die Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung damals genannt wurde. Zunächst galten nur für zwei Gruppen andere Regelungen: Polnische Zivilarbeiter*innen in der Land- und Forstwirtschaft waren bis zum 31. Dezember 1942 von der Sozialversicherung ausgeschlossen. Zivile Zwangsarbeiter*innen aus der Sowjetunion waren erst ab April 1944 sozialversichert; zuvor zahlten die Arbeitgeber*innen einen Pauschalbetrag an die Versicherungsträger für die bei Ihnen beschäftigten „Ostarbeiter“.

    Letztlich mussten aber alle zivilen Zwangsarbeiter*innen in die Invalidenversicherung einzahlen. Hierfür mussten sie mindestens 26 Wochenbeiträge pro Jahr leisten. Um nachzuweisen, wann sie wieviel gezahlt hatten, erhielten sie wie die deutschen Arbeitnehmer*innen auch eine Quittungskarte. Bis Juni 1942 erwarben sie Wertmarken, die die Arbeitgeber*innen auf die Quittungskarten klebten. Danach änderte sich das System und die direkt vom Lohn abgezogenen Versicherungsbeiträge wurden auf einer neuen Quittungskarte beziehungsweise auf einem Einlageblatt bestätigt.

    Nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Quittungskarten für die Schicksalsklärung wichtig. Im Rahmen der Ausländersuchaktion mussten Firmen, Behörden, Versicherungen und andere Stellen auf Befehl der Alliierten auch Originaldokumente wie Quittungskarten abgeben. Diese konnten Auskunft geben über zivile Zwangsarbeiter*innen, die sich ab 1939 im Deutschen Reich aufgehalten hatten beziehungsweise dorthin verschleppt worden waren.

     

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Die Versicherungsanstalten stellten für alle sozialversicherungspflichtigen Zivilarbeiter*innen mindestens eine Quittungskarte aus. Theoretisch war diese nur für zwei Jahre gültig, daher kann es sein, dass es auch Folgekarten für zivile Zwangsarbeiter*innen gab. Es muss also Millionen Quittungskarten für zivile Zwangsarbeiter*innen gegeben haben.

    Die jeweils aktuellen Quittungskarten der zivilen Zwangsarbeiter*innen wurden in den Betrieben aufbewahrt. Die Karten blieben nach Kriegsende dort zurück, wurden zerstört oder kamen teilweise in Archive. Die vollen Karten, die an die Landesversicherungsanstalten (LVA) geschickt worden waren, sind selten erhalten geblieben und noch seltener an Archive weitergegeben worden. In den Arolsen Archives liegen die Quittungskarten nur zu einzelnen Personen beziehungsweise aus wenigen Betrieben vor. Da die Karten zudem teilweise in die 4,2 Millionen Dokumente umfassende Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1) einsortiert sind, kann nicht gesagt werden, wie viele von ihnen in Arolsen verwahrt werden. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Quittungskarten – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Karten gleichen Typs virtuell zusammenzuführen. Es sind aber bei weitem nicht die Quittungskarten aller zivilen Zwangsarbeiter*innen erhalten geblieben.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Die Invalidenversicherung – wie die Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung damals genannt wurde – war darauf ausgelegt, Personen im Notfall zu unterstützen. Statt einzeln teure Versicherungen abzuschließen, sollten alle Arbeitnehmer*innen einen kleinen Beitrag einzahlen, um zum Beispiel bei Krankheit, im Alter oder nach Unfällen abgesichert zu sein. Die Erwerbsunfähigkeit konnte dabei durch das Alter erreicht werden – also in Form einer Rente ausgezahlt werden – oder wenn ein Arzt die vorübergehende oder endgültige Arbeitsunfähigkeit feststellte. Obwohl alle zivilen Zwangsarbeiter*innen spätestens ab 1944 Beiträge in die Invalidenversicherung einzahlten, wurden sie jedoch nicht im vollen, ihnen zustehenden Umfang unterstützt. Zivile Zwangsarbeiter*innen, die nicht mehr arbeiten konnten, weil sie sich zum Beispiel am Arbeitsplatz verletzt hatten, wurden in den ersten Jahren in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt, wenn sie länger als zwei beziehungsweise drei Wochen – ab Februar 1944 acht Wochen – arbeitsunfähig waren. Unterstützungszahlungen, die ihnen aus der Invalidenversicherung zugestanden hätten, erhielten sie nicht. Bei den Rentenzahlungen verhielt es sich genauso: Zivile Zwangsarbeiter*innen zahlten die Beiträge, erhielten aber keine deutsche Rente. Die eingenommenen Gelder gingen an die Versicherungen beziehungsweise an den NS-Staat, ohne dass sie sie jemals auszahlen mussten.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Neue Erkenntnisse können jederzeit in den e-Guide eingebaut und so allen zugänglich gemacht werden.

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