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Schreibstubenkarte aus dem KZ Dachau für Arbeitserziehungshäftlinge

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Auf zahlreichen Karten für Zugänge der Jahre 1934 bis 1937 findet sich im oberen rechten Feld anstelle der Abkürzung einer Haftkategorie ein rotes Viereck. Dabei handelt es sich um Karten für Schutzhäftlinge, die auf Grundlage des Paragraphen 20 der Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924 – dem sogenannten Arbeitszwanggesetz – eingewiesen worden waren. Personen, die infolge „eigenen sittlichen Verschuldens“ Fürsorgeleistungen für sich oder ihre Angehörigen beanspruchten, konnten in Dachau einer in der Regel einjährigen „Arbeitserziehung“ unterzogen werden. Dies betraf in der Regel Menschen, die zum Beispiel aufgrund vermeintlicher „Arbeitsscheu“ oder wegen Suchterkrankungen die ihnen angebotenen Arbeitsmöglichkeiten verweigerten und deshalb ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen konnten. Das rote Viereck sollte die Karten dieser Arbeitszwang-Häftlinge von denen politischer Schutzhäftlinge abheben. Erst 1937/38 wurde in Anbetracht der sich immer stärker ausdifferenzierenden Haftkategorien dazu übergegangen, die Karten von Arbeitszwang-Häftlingen mit dem Buchstabenkürzel „AZ“ zu kennzeichnen.

Auf zahlreichen Karten für Zugänge der Jahre 1934 bis 1937 findet sich im oberen rechten Feld anstelle der Abkürzung einer Haftkategorie ein rotes Viereck. Dabei handelt es sich um Karten für Schutzhäftlinge, die auf Grundlage des Paragraphen 20 der Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924 – dem sogenannten Arbeitszwanggesetz – eingewiesen worden waren. Personen, die infolge „eigenen sittlichen Verschuldens“ Fürsorgeleistungen für sich oder ihre Angehörigen beanspruchten, konnten in Dachau einer in der Regel einjährigen „Arbeitserziehung“ unterzogen werden. Dies betraf in der Regel Menschen, die zum Beispiel aufgrund vermeintlicher „Arbeitsscheu“ oder wegen Suchterkrankungen die ihnen angebotenen Arbeitsmöglichkeiten verweigerten und deshalb ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen konnten. Das rote Viereck sollte die Karten dieser Arbeitszwang-Häftlinge von denen politischer Schutzhäftlinge abheben. Erst 1937/38 wurde in Anbetracht der sich immer stärker ausdifferenzierenden Haftkategorien dazu übergegangen, die Karten von Arbeitszwang-Häftlingen mit dem Buchstabenkürzel „AZ“ zu kennzeichnen.

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Fragen und Antworten

  • Was wird im e-Guide als Variante bezeichnet?

    Der e-Guide unterscheidet zwischen Hauptkarten und Varianten. Der Grund dafür ist, dass es teilweise verschiedene Ausführungen zu einem Dokumententyp gibt, die stark voneinander abweichen können.

    Als Hauptkarten bezeichnet der e-Guide Standarddokumente, die besonders häufig in den KZ, den DP-Camps und bei der Registrierung der Zwangsarbeiter*innen verwendet wurden und zu denen viele Informationen vorliegen. Daneben finden sich in den Arolsen Archives auch Varianten, die zwar exakt denselben Zweck hatten wie die entsprechende Hauptkarte, jedoch anders aussehen. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Manchmal wurden in den Lagern und Camps anstelle der Standardausführungen eigens angefertigte Karten verwendet. Oft liegt es auch daran, dass zunächst individuelle Karten und Bögen zum Einsatz kamen und erst später einheitliche Vordrucke verwendet wurden.

  • Wissen Sie mehr zu diesem Dokument?

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem oder einem anderen im e-Guide vorgestellten Dokument haben, freuen wir uns sehr über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

Hilfe zu Varianten von Dokumenten

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