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Sterberegistereintrag für im KZ verstorbene Häftlinge

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28. Dezember 1943 als Todesdatum Auschwitz als Austellungsort Auschwitz Kasernenstraße C Lungentuberkulose Eingetragen auf schriftliche Anzeige Nr.-Angabe

Dieses Dokument bezeichnet man offiziell als Sterberegister- oder Sterbebucheintrag. Es handelt sich dabei um ein Formular, dass offiziell nicht nur für KZ-Häftlinge ausgefüllt wurde. Als formaler Akt, der auch heute noch gilt, müssen Tote in einem deutschen Standesamt registriert werden. Für gestorbene KZ-Häftlinge – mit großen Unterschieden auf Grund der Nationalität und der Frage, ob sie als Juden galten – konnte beziehungsweise musste daher auch eine Sterberegistereintragung vorgenommen werden. Das Formular war dabei in allen (Lager-) Standesämtern grundsätzlich identisch. Daher ähneln sich die Einträge zu spanischen, deutschen oder polnischen Toten aus den verschiedenen Konzentrationslagern. Unterschiede ergeben sich nur durch die Handschriften des Standesbeamten oder durch die Schreibmaschinenschrift.

Dieses Dokument bezeichnet man offiziell als Sterberegister- oder Sterbebucheintrag. Es handelt sich dabei um ein Formular, dass offiziell nicht nur für KZ-Häftlinge ausgefüllt wurde. Als formaler Akt, der auch heute noch gilt, müssen Tote in einem deutschen Standesamt registriert werden. Für gestorbene KZ-Häftlinge – mit großen Unterschieden auf Grund der Nationalität und der Frage, ob sie als Juden galten – konnte beziehungsweise musste daher auch eine Sterberegistereintragung vorgenommen werden. Das Formular war dabei in allen (Lager-) Standesämtern grundsätzlich identisch. Daher ähneln sich die Einträge zu spanischen, deutschen oder polnischen Toten aus den verschiedenen Konzentrationslagern. Unterschiede ergeben sich nur durch die Handschriften des Standesbeamten oder durch die Schreibmaschinenschrift.

Hintergrundinformationen zu KZ-Dokumenten

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Der Tod der Häftlinge war in den Konzentrationslagern allgegenwärtig und wie andere Bereiche wurde auch das Sterben genau verwaltet. Die Politische Abteilung der Konzentrationslager war zunächst für die Eintragung der Toten in die Sterbebücher der nächstgelegenen zivilen Standesämter verantwortlich. Die Standesämter konnten entweder schriftlich informiert werden, wie es etwa in Auschwitz der Fall war. Oder ein SS-Mann bezeugte, wie in Dachau oder Hinzert, persönlich im Standesamt Todestag, -zeit und die angebliche Todesursache eines Häftlings.

    Während des Zweiten Weltkriegs stieg die Zahl der Todesfälle in den Lagern stark an. In einer Anklageschrift aus dem Jahr 1949 gegen SS-Männer, die im Flossenbürger Außenlager Hersbruck eingesetzt waren, heißt es dazu: „Als die SS-Führung befürchten musste, dass die ständig steigende Zahl der Toten über das Standesamt weiteren Kreisen bekannt würde, errichteten sie ein eigenes Standesamt im Lager, das auch den Hinterbliebenen Nachricht zukommen liess.“ (1.1.8.0/82109760/ITS Digital Archive, Arolsen Archives) Ab Anfang der 1940er Jahre – in Buchenwald bereits ab April 1939 – wurden eigene Lagerstandesämter in den Hauptlagern eingerichtet, die unter Aufsicht der örtlichen Standesämter standen. Diese trugen Namen wie Dachau II (im Juni 1941 eingerichtet) oder Flossenbürg II, das ab Oktober 1942 tätig war. Das Lagerstandesamt in Neuengamme wurde anders als in anderen KZ als Neuengamme A bezeichnet. Bergen-Belsen war eine weitere Besonderheit: Da es in der benachbarten Ortschaft Bergen kein ziviles Standesamt gab, wurde das Lagerstandesamt unter dem Namen Bergen-Belsen geführt. Im September 1943 gab es insgesamt 16 Hauptlager, die über ein eigenes Standesamt verfügten. Die Beurkundung von Toten in Außenlagern und -kommandos geschah teilweise in den zivilen Standesämtern vor Ort und teilweise in den Lagerstandesämtern. Hierbei gab es trotz der Regelung, dass alle Meldungen in den Lagerstandesämtern durchgeführt werden sollten, keine Einheitlichkeit.

    Selbst kurz vor Kriegsende wurden noch einzelne Häftlinge, die auf Todesmärschen oder bei Transporten starben, in den zivilen Standesämtern in den Ortschaften registriert, durch die die Häftlinge kamen. Dies war jedoch die Ausnahme, denn die meisten Toten in den letzten Kriegswochen und -monaten wurden nicht mehr standesamtlich gemeldet. Im KZ Neuengamme wurde die Registrierung am 15. März 1945 beendet, also über einen Monat vor Auflösung des Lagers.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Das Melden eines Sterbefalls war ein bürokratischer Akt und in der gesamten Existenzzeit der Konzentrationslager für deutsche und – mit großen Ausnahmen – auch für ausländische Häftlinge vorgeschrieben. Die Standesämter sowie später die Lagerstandesämter registrierten vor allem deutsche und westeuropäische Häftlingstote zwischen 1933 und 1945. Jüdische und ost- sowie mitteleuropäische Tote wurden zunehmend nicht mehr offiziell vermerkt.

    Die Angehörigen wurden im Anschluss informiert, dass eine Sterbeurkunde auf ihre Kosten ausgestellt werden könnte, falls eine solche benötigt werde. Da diese direkt an die Angehörigen der Toten verschickt wurden, zählten sie nicht zu den Dokumenten, die von den Alliierten bei der Befreiung der Lager beschlagnahmt und an den ITS übergeben wurden.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Nachdem der Lagerarzt oder die Lagerärztin den Tod eines Häftlings amtlich bestätigt hatte, gab es zahlreiche Schritte, die die verschiedenen Abteilungen der Lagerverwaltung durchführten. Es wurden die Politische Abteilung, die Blockführerstube, die Häftlingsschreibstube und die Effektenkammer informiert. In den Karteien der Schreibstube und der Politischen Abteilung wurde der Häftling als verstorben verzeichnet und der oder die Rapportführer*in nahm den Toten in die Lagerstatistiken unter dem Punkt „Abgang“ auf.

    Für die offizielle Registrierung wurden Namen und persönliche Angaben der Toten in zwei Sterbebücher der Standesämter beziehungsweise der Lagerstandesämter eingetragen. Eines blieb im Standesamt und das zweite ging an den Landkreis oder eine andere übergeordnete Behörde. Die beiden Bücher wurden getrennt voneinander aufbewahrt: Falls eines beschädigt oder zerstört wurde, lag das jeweils andere weiterhin vor. So kommt es, dass heute sowohl Erst- als auch Zweitbücher in den Arolsen Archives überliefert sind.

    Die Unterrichtung der Angehörigen übernahm in den ersten Jahren der Lagerkommandant per Telegramm. Ab Mai 1942 war dann diejenige Stelle dafür verantwortlich, die den Häftling in das KZ eingewiesen hatte. Zusätzlich wurden das Reichssicherheitshauptamt und die Amtsgruppe D des Wirtschafts-Verwaltungshauptamts als höchste Verwaltungsinstanzen per Fernschreiben und Schnellbrief über alle in den Lagern Verstorbenen informiert. Die Effektenkammer kümmerte sich schließlich um den Nachlass, der entweder zu Staatseigentum erklärt und einbehalten oder an die Angehörigen übergeben wurde.

    Allerdings hing viel davon ab, welche Nationalität der oder die Verstorbene hatte. Der Standesbeamte von Dachau II, Hauptscharführer Mursch, gab bei einer Befragung 1946 an, dass der Tod russischer Häftlinge „grundsaetzlich ueberhaupt nicht beurkundet wurd[e]“ (1.1.6.0/ 82095293/ITS Digital Archive, Arolsen Archives). Nach dem Krieg ergab auch eine Untersuchung des UNRRA-District Records Officer, dass in den Unterlagen des Lagerstandesamt Buchenwald mehr als 50 Prozent der gestorbenen polnischen, russischen und jugoslawischen KZ-Häftlinge nicht oder fehlerhaft registriert worden waren.

    Neben der Registrierung in Sterbebüchern war auch der Umgang mit Angehörigen je nach Nationalität der Toten unterschiedlich: Angehörigen von polnischen und jüdischen Häftlingen wurde zum Beispiel nicht angeboten, die Urne zu übersenden, und es wurde auch nicht immer eine Sterbeurkunde ausgestellt. Ab November 1939 galt für Angehörige von polnisch-jüdischen Häftlingen keine Benachrichtigungspflicht mehr. Familien von republikanischen Spaniern, die nach dem Bürgerkrieg zumeist im französischen Exil verhaftet worden waren (die sogenannten Rotspanier), wurden spätestens ab Dezember 1942 im Todesfall nur informiert, wenn sie oder das Rote Kreuz aktiv nach der Person anfragten.

    Die von den Standesämtern auf Grundlage der Sterbebücher ausgestellten Sterbeurkunden wurden den Angehörigen der verstorbenen Häftlinge zugesandt. Vor Mai 1945 benötigten Angehörige von deutschen Häftlingen diese beispielsweise, damit ihnen Lebensversicherungen ausgezahlt wurden, sie Erbschaftsfragen klären, sie bei NS-Hilfsorganisationen Unterstützung beantragen oder wieder heiraten konnten. Nach dem Krieg waren die Sterbeurkunden bei der Klärung von Entschädigungsfragen oder der Beantragung von Fürsorgeleistungen wichtig.

    Es gibt allerdings bei weitem nicht für alle in Konzentrationslagern gestorbenen Häftlinge Sterbebucheinträge. Für die vielen Menschen, die in Vernichtungslagern direkt nach ihrer Ankunft ermordet wurden, und für die meisten KZ-Häftlinge, die während der Todesmärsche starben, gibt es keinerlei amtliche Sterbeunterlagen. Aber auch wenn der Tod einer Person registriert worden war, heißt das nicht, dass es heute noch Unterlagen gibt. Oft verbrannten die Sterbebücher bei Bombardierungen in den Standesämtern größerer Städte oder die Deutschen zerstörten sie selbst kurz vor Kriegsende, um die nationalsozialistischen Verbrechen zu verbergen.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Da bei weitem nicht für alle in den KZ gestorbenen Häftlinge ein Sterbebucheintrag vorgenommen wurde, viele dieser Dokumente zerstört wurden und selbst die erhaltenen Urkunden nicht alle zum ITS kamen, sind diese Dokumente als Originale in den Arolsen Archives selten. Wenn Sterbeurkunden oder Sterbebucheinträge vorhanden sind, dann liegen sie in den Arolsen Archives meist in Kopie vor.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Die Nationalsozialisten versuchten, in den Sterbeurkunden und Sterbebucheinträgen ein verharmlosendes Bild des Sterbens in den KZ zu geben. Der Tod infolge der katastrophalen Lagerbedingungen sollte ebenso wie die verübten Morde verschleiert werden. Zum einen wurden daher auf den Sterbeurkunden teilweise falsche Diagnosen angegeben. Oft wiederholen sich die immer gleichen Krankheiten, da die Lagerärzt*innen nicht jeden Toten einzeln untersuchten, sondern eine allgemeine Todesursache angaben, die dann auf der Sterbeurkunde oder im Sterbebuch eingetragen wurde. Auch für ermordete Häftlinge oder für diejenigen, die in Folge der Menschenversuche starben, wurde eine natürliche Todesursache festgehalten.

    Zum anderen finden sich auf den Sterbebucheintragungen keine Hinweise auf ein KZ. In den Eintragungen, die den Tod eines Häftlings im KZ Auschwitz belegen, wurde zum Beispiel als Sterbeort „Auschwitz, Kasernenstrasse“ angegeben. Auf den Urkunden für im KZ Natzweiler verstorbene Häftlinge wurde als Sterbeort „Natzweiler 172“ genannt, für Dachau hatte man auf einer Urkunde die Bezeichnung „Prittlbach, Werk Dachau“ gewählt. Dies kann als Teil der Verschleierung gesehen werden, entspricht aber auch einer Regelung, die bis heute zum Beispiel für Krankenhäuser oder Gefängnisse gilt: Stirbt dort jemand, wird nicht die Institution genannt, sondern es werden nur der Ort und in einigen Fällen die Straße vermerkt.

    Nach dem Krieg wurden zunächst noch in örtlichen Standesämtern – teilweise auch für unbekannte Häftlingstote – Sterbebucheinträge vorgenommen und Sterbeurkunden ausgestellt. Da die Bedeutung einer offiziellen Todesbeurkundung allein schon aus juristischen Gründen wichtig ist und das Personenstandsgesetz (§ 38) die Registrierung von Sterbefällen in Konzentrationslagern vorschreibt, wurde am 1. September 1949 ein zentrales Sonderstandesamt in Arolsen eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt ist das Sonderstandesamt die einzige Stelle, die Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern beurkunden darf. Bis heute werden Sterbebeurkundungen ausgestellt oder Berichtigungen vorgenommen, wenn sich der Tod eines KZ-Häftlings auf Grundlage des Archivmaterials der Arolsen Archives oder Recherchen in Standesämtern und Gedenkstätten belegen lässt.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem oder einem anderen im e-Guide vorgestellten Dokument haben, freuen wir uns daher sehr über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

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