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Die Suchstellenkarten entstanden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Rahmen der Ausländersuchaktion. Auf Befehl der Alliierten mussten dabei deutsche Behörden, Firmen, Krankenhäuser, Sozialversicherungen und weitere Stellen in allen vier Besatzungszonen Listen anfertigen und Dokumente abgeben. Diese enthielten Informationen über Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich ab 1939 in ihrem Kreis bzw. Zuständigkeitsbereich aufgehalten hatten, dort gestorben waren oder noch dort lebten.
Die in der US-amerikanischen Besatzungszone liegenden Länder reagierten auf die Suchaktion unterschiedlich. Während in Bayern und Hessen von den deutschen Verantwortlichen Listen angelegt wurden, erstellten Mitarbeiter*innen der zuständigen Stellen in Württemberg-Baden Karteikarten. Auf den sogenannten Suchstellenkarten – auch Suchstellenkarten (Württemberg-Baden) oder Württemberg-Baden Karten genannt – verzeichneten sie die wichtigsten Informationen über dort registrierte Ausländer*innen, also zum Beispiel zivile Zwangsarbeiter*innen, ausländische KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene.
Die Suchstellenkarten entstanden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Rahmen der Ausländersuchaktion. Auf Befehl der Alliierten mussten dabei deutsche Behörden, Firmen, Krankenhäuser, Sozialversicherungen und weitere Stellen in allen vier Besatzungszonen Listen anfertigen und Dokumente abgeben. Diese enthielten Informationen über Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich ab 1939 in ihrem Kreis bzw. Zuständigkeitsbereich aufgehalten hatten, dort gestorben waren oder noch dort lebten.
Die in der US-amerikanischen Besatzungszone liegenden Länder reagierten auf die Suchaktion unterschiedlich. Während in Bayern und Hessen von den deutschen Verantwortlichen Listen angelegt wurden, erstellten Mitarbeiter*innen der zuständigen Stellen in Württemberg-Baden Karteikarten. Auf den sogenannten Suchstellenkarten – auch Suchstellenkarten (Württemberg-Baden) oder Württemberg-Baden Karten genannt – verzeichneten sie die wichtigsten Informationen über dort registrierte Ausländer*innen, also zum Beispiel zivile Zwangsarbeiter*innen, ausländische KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene.
Fragen und Antworten
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Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?
Das Innenministerium in Stuttgart übertrug den Stadt- und Landkreisen in Württemberg und Nordbaden die Aufgabe, alle Akten und Dokumente über zivile Zwangsarbeiter*innen, Kriegsgefangene und verstorbene KZ-Häftlinge zusammenzustellen und nach Nationalitäten zu ordnen. Die Mitarbeiter*innen der kommunalen Verwaltungen sichteten die gesammelten Unterlagen und erstellten auf Grundlage der darin enthaltenen Informationen die Suchstellenkarten.
Alle Dokumente und Karteikarten aus Württemberg und Nordbaden wurden vom württemberg-badischen Innenministerium gesammelt und dem US-amerikanischen Dokumenten- und Suchstellenbüro (US Zonal Bureau of Documents and Tracing) der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) in Stuttgart übergeben. Im April 1948 zog das Suchstellenbüro unter Leitung der International Refugee Organization (IRO), der Nachfolgeorganisation der UNRRA, nach Esslingen am Neckar um.
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Wann wurde das Dokument verwendet?
Die US-amerikanischen Besatzer riefen mit Befehl vom 8. Januar 1946 die zuständigen Stellen in Württemberg-Baden dazu auf, Informationen zu nichtdeutschen Staatsangehörigen zusammenzustellen, die sich ab 1939 dort aufgehalten hatten. Das württemberg-badische Innenministerium gab die Vordrucke für die dafür benötigten Karten im November 1946 in Auftrag. Ab Dezember 1946 begannen die Mitarbeiter*innen der Gemeinden, Städte und Landkreise mit dem Anlegen der Suchstellenkarten.
Im Frühjahr 1947 war in allen vier Besatzungszonen von den deutschen Behörden bereits ein großer Teil der geforderten Dokumente abgegeben worden. Da es aber noch Lücken in den Aktenbeständen gab, forderte die für die Suche nach NS-Verfolgten zuständige Hilfsorganisation United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) im März 1947 die zuständigen deutschen Stellen erneut zur Dokumentenabgabe auf. Im Sommer 1948 erfolgte schließlich ein letzter Aufruf der International Refugee Organization (IRO), der Nachfolgeorganisation der UNRRA, die entsprechenden Dokumente abzugeben. Im September 1950 wurden die Zonensuchbüros aufgelöst und damit auch die Unterlagen aus der US-Zone in Arolsen beim International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives, zentralisiert.
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Wofür wurde das Dokument genutzt?
In den letzten Kriegsjahren wurde den Alliierten immer bewusster, dass nach Kriegsende Millionen von Menschen nicht wissen würden, wo sich ihre Angehörigen befanden oder ob sie Zwangsarbeit und KZ-Haft überlebt hatten. Sie entschieden sich daher für die Einrichtung von Suchstellen, bei denen die Informationen zu nichtdeutschen NS-Verfolgten gesammelt werden sollten. Einzelne Dokumente – wie beispielsweise die Schreibstubenkarten aus dem befreiten KZ-Buchenwald oder die Registrierungsunterlagen für Displaced Persons – gingen direkt an diese Suchbüros beziehungsweise später an den zentralen International Tracing Service (ITS), die Vorgängerorganisation der Arolsen Archives. Zum Jahreswechsel 1945/1946 erließen die Alliierten im Rahmen der Ausländersuchaktion aber auch in allen vier Besatzungszonen Befehle, dass Informationen und Unterlagen von deutschen Behörden, Versicherungen, Krankenkassen und anderen Stellen gezielt zusammengetragen werden sollten.
So erging am 8. Januar 1946 von der US-amerikanischen Militärregierung in Deutschland (Office of Military Government for Germany U.S., OMGUS) der sogenannten USFET-Befehl (USFET = US Forces, European Theatre). Darin wurden alle deutschen Behörden in der US-amerikanischen Besatzungszone aufgefordert, „unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um […] Informationen über alle Soldaten und Zivilpersonen der Vereinten Nationen zu ermitteln und zu übergeben, die nach dem 2. September 1939 in das genannte Gebiet kamen oder sich an und nach diesem Datum dort aufhielten.“ (6.1.1/82514693/ITS Digital Archive, Arolsen Archives, Übersetzung des englischen Originals) Der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) sollten alle Dokumente übergeben werden, die Informationen über das Schicksal von zivilen Zwangsarbeiter*innen, Kriegsgefangenen und verstorbenen KZ-Häftlingen enthielten.
Die Mitarbeiter*innen in den US-amerikanischen Zonensuchbüros nutzten die in diesem Zusammenhang entstandenen Suchstellenkarten Württemberg-Baden sowie die abgelieferten Dokumentenbestände, um nach vermissten Personen zu suchen und unbekannte Schicksale von NS-Verfolgten zu klären. Zugleich dienten die Akten und Karteikarten der US-amerikanischen Militärregierung in Deutschland auch dazu, die NS-Zwangsarbeit und die damit einhergehenden Verbrechen an zivilen Zwangsarbeiter*innen und Kriegsgefangenen zu dokumentieren.
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Wie häufig ist das Dokument?
Da die Suchstellenkarten in mehrfacher Ausfertigung übergeben werden mussten, ließ das württemberg-badische Innenministerium im November 1946 über 5 Millionen Vordrucke anfertigen und an die Stadt- und Landkreise in Südwestdeutschland verteilen. Für alle Nichtdeutschen, die sich nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges dort aufgehalten hatten oder sich zum damaligen Zeitpunkt dort befanden, entstand so – zumindest theoretisch – mindestens eine Suchstellenkarte. Teilweise wurden für eine Person aber auch bis zu fünf Karteikarten angefertigt.
Die Suchstellenkarten kamen 1950 aus Württemberg-Baden im Zuge der Auflösung des US-amerikanischen Zonensuchbüros zum International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives. Die ITS-Mitarbeiter*innen sammelten die Suchstellenkarten nicht in einer eigenen Kartei, sondern legten sie alphabetisch-phonetisch sortiert in die Zentrale Namenkartei (ZNK) ein, die über 50 Millionen Karten enthält. Einige Suchstellenkarten finden sich auch in der 4,2 Millionen Dokumente umfassenden Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1). Wie viele Suchstellenkarten aus Württemberg-Baden heute in den Arolsen Archives genau erhalten sind, ist nicht bekannt. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Suchstellenkarten – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Dokumente gleichen Typs virtuell zusammenzuführen.
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Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?
Die Zusammenstellung der auf den Suchstellenkarten aus Württemberg-Baden erfassten zivilen Zwangsarbeiter*innen ist unvollständig. Viele Dokumente über diese Menschen wurden in den letzten Kriegsmonaten von deutschen Behörden und Privatpersonen bewusst zerstört. Auch noch nach Ende des Krieges vernichteten Mitarbeiter*innen und Angestellte von Polizei, Justiz und Kommunalverwaltungen Dokumente zu zivilen Zwangsarbeiter*innen.
Bei allen deutschen Behörden traten von Anfang an zudem Schwierigkeiten bei der Durchführung des Suchverfahrens auf. Es fehlte an unbelastetem, aber dennoch erfahrenem Personal, Schreibmaschinen und Papier. Auch herrschte zunächst Unklarheit, ob den US-amerikanischen Besatzungsbehörden Originaldokumente oder die Informationen in Listenform abgegeben werden sollten. Hinzu kam, dass ein Teil der für die Ausländersuchaktion benötigten Dokumente von den Alliierten beschlagnahmt oder aus Unwissenheit über die Bedeutung im Zuge der Befreiung zerstört worden war. Die deutschen Behörden konnten die darin enthaltenen Informationen somit nicht mehr vollständig erfassen.
In den Beständen der Arolsen Archives befindet sich zudem nur ein Teil der Dokumente und Listen, die für die Ausländersuchaktion ausgewertet und erstellt wurden. Die auf den Suchstellenkarten aus Württemberg-Baden notierten Informationen können daher nur bei einem Teil der Personen mit weiteren Dokumenten belegt werden. Viele Unterlagen über zivile Zwangsarbeiter*innen werden heute in verschiedenen Staats-, Landes- und Stadtarchiven verwahrt. Teilweise sind die Dokumente aber auch nach Abschluss der Ausländersuchaktion verloren gegangen oder vernichtet worden.
Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.
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