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Arbeitserlaubnispapier

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BefreiungsscheinFamilienname bis FamilienstandStaatsangehörigkeit bis KreisWohnhaftBeschäftigt alsArbeitsbuchArbeitsstelleIm Inl. seit und AusstellungsdatumLanges Overlay von Dienstsiegeln bis Arbeitsamt Berlin plus Kürzel„Dem ausländischen Arbeiter auszuhändigen“:

Alle zivilen Zwangsarbeiter*innen benötigten im Deutschen Reich ein Arbeitserlaubnispapier vom zuständigen Arbeitsamt. Darauf war auch der Betrieb genannt, dem die Person zugewiesen worden war. Nach einem Arbeitsplatzwechsel oder wenn das Dokument nach zwei Jahren ungültig geworden war, erstellten Mitarbeiter*innen des Arbeitsamts ein neues Arbeitserlaubnispapier. Die Arbeitskarten der zivilen Zwangsarbeiter*innen, die diese als Ausweise bei sich trugen, waren nur gültig, wenn darin das aktuelle Arbeitserlaubnispapier eingeklebt war.

Alle zivilen Zwangsarbeiter*innen benötigten im Deutschen Reich ein Arbeitserlaubnispapier vom zuständigen Arbeitsamt. Darauf war auch der Betrieb genannt, dem die Person zugewiesen worden war. Nach einem Arbeitsplatzwechsel oder wenn das Dokument nach zwei Jahren ungültig geworden war, erstellten Mitarbeiter*innen des Arbeitsamts ein neues Arbeitserlaubnispapier. Die Arbeitskarten der zivilen Zwangsarbeiter*innen, die diese als Ausweise bei sich trugen, waren nur gültig, wenn darin das aktuelle Arbeitserlaubnispapier eingeklebt war.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Der Einsatz von zivilen Zwangsarbeiter*innen hing von der Zustimmung des zuständigen Arbeitsamts ab. Das galt auch für den Wechsel von einer Arbeitsstelle zur anderen. Hatten die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter einem Betrieb eine Arbeitskraft bewilligt und zugewiesen, füllten sie als Nachweis das Arbeitserlaubnispapier aus. Das passierte sowohl bei jeder Neuanstellung als auch bei jedem Arbeitsplatzwechsel. Die Bescheinigung wurde vierfach ausgestellt, jeweils eine für die Arbeitgeber*innen, eine für die lokale Polizeibehörde, eine verblieb beim Arbeitsamt und eine wurde in die Arbeitskarten der zivilen Zwangsarbeiter*innen geklebt.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Ausländische Arbeitnehmer*innen benötigten seit 1933 eine Arbeitserlaubnis, um im Deutschen Reich einer Arbeit nachzugehen. Eine Form dieser Arbeitserlaubnis waren die Grünzettel für Beschäftigte in der Landwirtschaft und die Grauzettel für Industrie- oder sonstige Arbeitskräfte. Diese hatte die nationalsozialistische Arbeitsverwaltung nach Kriegsbeginn eingeführt, um das Genehmigungsverfahren für die stetig wachsende Zahl der polnischen und sowjetischen Zivilarbeiter*innen zu vereinfachen. Ab 1943 ersetzte das Arbeitserlaubnispapier die Grün- und Grauzettel. Das Reichsarbeitsministerium wies die Arbeitsämter aber aufgrund des während des Krieges herrschenden Papiermangels an, die vorhandenen Formulare zunächst noch aufzubrauchen. Das Arbeitserlaubnispapier und die Grün- beziehungsweise Grauzettel wurden daher teilweise parallel genutzt. Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter stellten die Arbeitserlaubnispapiere bis zum Ende des Kriegs aus.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Das Vorgehen, um zivile Zwangsarbeiter*innen zugeteilt zu bekommen, war klar geregelt: Die Arbeitgeber*innen meldeten bei den für sie zuständigen Arbeitsämtern einen Bedarf an Arbeitskräften an. Die Landesarbeitsämter sammelten diese Meldungen und leiteten sie an das Reichsarbeitsamt in Berlin weiter. Dort wurde zentral entschieden, wie viele zivile Zwangsarbeiter*innen Rüstungsbetrieben und wie viele anderen Bereichen zugeteilt werden sollten. Die zivilen Zwangsarbeiter*innen in den 45 Auffang- und Durchgangslagern und in sogenannten kriegsunwichtigen Betrieben wurden daraufhin den einzelnen Landesarbeitsämtern zugeteilt. Diese übernahmen wiederum die Verteilung der zivilen Zwangsarbeiter*innen an die verschiedenen Arbeitgeber*innen. In diesem Zusammenhang entstanden die Arbeitserlaubnispapiere. Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter erstellten diese, sobald für eine Person feststand, welchem Betrieb sie zugeteilt worden war.

    War es die erste Beschäftigung im Deutschen Reich, klebten die Mitarbeiter*innen des Arbeitsamts noch vor Ort ein Exemplar des Arbeitserlaubnispapiers in die neu erstellten Arbeitskarten der zivilen Zwangsarbeiter*innen und schickten beide Dokumente an die zuständige Polizeibehörde vor Ort. Wenn es sich um einen Arbeitsplatzwechsel handelte, sendeten sie nur das Arbeitserlaubnispapier. Zivile Zwangsarbeiter*innen waren verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft am Arbeitsort bei der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Dort erhielten sie dann entweder die Arbeitskarte oder – wenn sie bereits eine besaßen – das Arbeitserlaubnispapier, das in ihre mitgebrachte Arbeitskarte eingeklebt wurde. Jeweils eins der anderen drei Exemplare des Arbeitserlaubnispapiers wurde im Arbeitsamt, bei der Polizeibehörde und bei den Arbeitgeber*innen verwahrt. Das Arbeitserlaubnispapier war maximal zwei Jahre oder bis zum Wechsel des Arbeitsplatzes gültig.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter stellten das Arbeitserlaubnispapier millionenfach aus. Zum einen war es nur maximal zwei Jahre gültig, zum anderen entstand es bei jedem Stellenwechsel von zivilen Zwangsarbeiter*innen in vierfacher Ausfertigung neu.

    Wie viele davon in den Arolsen Archives erhalten geblieben sind, kann leider nicht gesagt werden. Zum einen sammelten die Mitarbeiter*innen des International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives, die Arbeitserlaubnispapiere nicht in einer eigenen Kartei, sondern sortierten sie in die 4,2 Millionen Dokumente umfassende Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1) ein. Zum anderen sind Arbeitserlaubnispapiere auch in den Arbeitskarten erhalten geblieben, in denen teilweise mehrere übereinander geklebt wurden. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Arbeitserlaubnispapiere – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Dokumente gleichen Typs virtuell zusammenzuführen. Es sind aber bei weitem nicht die Arbeitserlaubnispapiere aller zivilen Zwangsarbeiter*innen erhalten geblieben.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Das Arbeitserlaubnispapier wird wegen des Aufdrucks in der Überschrift auch oft als „Arbeitskarte“ bezeichnet. Zwar sind sowohl die Arbeitskarte als auch das Arbeitserlaubnispapier von Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter erstellt worden und ein Exemplar des Arbeitserlaubnispapiers wurde in die Arbeitskarte eingeklebt. Aber es handelt sich um unterschiedliche Dokumente, die verschiedene Funktionen hatten. Damit es zu keinen Ungenauigkeiten kommt, wird daher im e-Guide für diesen Dokumententyp ausschließlich von Arbeitserlaubnispapier gesprochen.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

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