Aufenthaltsanzeigen gab es für zivile Zwangsarbeiter*innen. Zur Zwangsarbeit verpflichtete KZ-Häftlinge oder Kriegsgefangene wurden anderweitig registriert. Für polnische Zivilarbeiter*innen gab es spezielle Vordrucke („Aufenthaltsanzeige für Arbeitskräfte polnischen Volkstums“), ebenso für Zivilarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion („Aufenthaltsanzeige für Arbeitskräfte aus Sowjetrussland“).