In der rechten Spalte trug die Polizei ein, wo die Person zur Arbeit eingeteilt worden war. Der Name und die Anschrift des Arbeitgebers wurden festgehalten. Sie sind wichtige Belege dafür, wo zivile Zwangsarbeiter*innen im Deutschen Reich eingesetzt wurden. Neben dem aktuellen Arbeitgeber wurde auch genau festgehalten, ob, und wenn ja, wo und wann die Person zuvor Zwangsarbeit hatte leisten müssen. Diese Informationen wurden auch auf der Rückseite der Karteikarten der Ausländerpolizei notiert.