Die Zivilarbeiter*innen mussten mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen. Konnte die Person nicht schreiben, musste sie drei Kreuze setzen oder die Polizist*innen schrieben den Namen für sie. Mit ihrer Unterschrift mussten die Zwangsarbeiter*innen zugleich bestätigen, dass sie über die im Deutschen Reich für sie geltenden Verordnungen und Gesetze belehrt worden waren.