Das Foto wurde entweder in den Durchgangslagern oder in den Polizeidienststellen am Ort der Zwangsarbeit aufgenommen. Häufig wurden diese Aufnahmen auch für die Arbeitskarte und die Karteikarte der Ausländerpolizei verwendet. Die Kosten für die Fotos konnten den Zwangsarbeiter*innen in Rechnung gestellt werden. Es finden sich allerdings nur auf einem Teil der Aufenthaltsanzeigen Fotos.