Auf der Rückseite war Platz vorgesehen für die Informationen, von wann bis wann (Spalte 1) die Zwangsarbeiter*innen bei wem gearbeitet hatten (Spalte 2) und wo sie währenddessen untergebracht waren (Spalte 3). Diese Informationen entnahm die Polizei den Aufenthaltsanzeigen, die für polnische Zivilarbeiter*innen erstellt wurden. Bei einem Arbeitsplatzwechsel wurden die Angaben entsprechend ergänzt.