In den Sterbebucheinträgen gibt es keinerlei Hinweise auf die Konzentrationslager. Als Sterbeort ist in den Sterbebucheinträgen für Tote aus Auschwitz einheitlich „Auschwitz, Kasernenstrasse“ vermerkt. Auch heute noch wird bei den Sterbebucheinträgen des Sonderstandesamts der Ort und nicht das Lager angegeben. Dies entspricht den offiziellen Regelungen im Personenstandsgesetz.