Verstorbene konnten entweder persönlich oder schriftlich beim Standesamt gemeldet werden. Beides kam im Fall der KZ vor. Wenn ein SS-Mann den Tod von Häftlingen im Standesamt meldete, wurde sein Name auf den Urkunden vermerkt. Dies war etwa in Dachau der Fall. Der in Hinzert eingesetzte SS-Mann Josef Brendel gab nach dem Krieg zu Protokoll, dass er zwei Mal in der Woche zum zuständigen Standesamt in Hermeskeil ging, um die Toten zu melden.