Die Arbeitsbuchkarten beziehen sich auf die Angaben aus dem Arbeitsbuch, welches die Arbeitsämter für die zivilen Zwangsarbeiter*innen anlegten. In diesen Feldern sind daher die Nummer des Arbeitsbuchs und das Ausstellungsdatum notiert. Die Mitarbeiter*innen des Arbeitsamts, die das Arbeitsbuch zusammen mit den Arbeitsbuchkarten erstellten, unterschrieben mit ihrem Kürzel (Handzeichen).