Entscheidend für die Höhe der abzuziehenden Steuern waren die Steuergruppe (unter a), der Familienstand (unter b) und die Anzahl der Kinder (unter c), die im selben Haushalt lebten. Die Zahlenangaben bei der Steuergruppe und den Kindern mussten ausgeschrieben werden. Polnische und sowjetische Zivilarbeiter*innen waren grundsätzlich der niedrigsten Steuergruppe zugeordnet, das heißt, dass ihnen höhere Beträge vom Lohn abgezogen wurden.