Sondersteuern und Abgaben sollten verhindern, dass Arbeitgeber*innen nur mittel- und osteuropäische Zivilarbeiter*innen einstellten, weil diese sie durch den geringeren Lohn und die teilweise wegfallenden Sozialversicherungsabgaben weniger kosteten. Die „Sozialausgleichsabgabe“ galt unter anderem ab August 1940 für polnische Zivilarbeiter*innen, die in der Landwirtschaft arbeiten mussten, was damals der Großteil von ihnen tat. Für sowjetische Zivilarbeiter*innen fiel zunächst eine „Ostarbeiterabgabe“ an, ab April 1944 galt auch für sie die „Sozialausgleichsabgabe“. Polnische und sowjetische Zivilarbeiter*innen kosteten die Arbeitgeber*innen dadurch theoretisch so viel wie eine deutsche Arbeitskraft. Allerdings erhielten polnische und sowjetische Zivilarbeiter*innen dadurch keinen höheren Lohn. Stattdessen bereicherte sich der deutsche Staat auf diese Weise.