Angaben auf den Lohnsteuerkarten konnten sich ändern, zum Beispiel, wenn die Person in eine andere Steuergruppe wechselte, heiratete oder ein Kind bekam. Die Korrekturen oder Veränderungen trug das zuständige Steueramt in diesem Bereich ein. Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen durften die Angaben nicht selbst ändern.