Die Rückseite war für Angaben zu Steuerfreibeträgen (unter IV) und als Freifeld für weitere Ergänzungen (unter V) vorgesehen. Es gibt auch Lohnsteuerkarten, auf denen die Arbeitgeber*innen auf der Rückseite notierten, wieviel Steuern sie vom Lohn der Person einbehalten hatten. Bei allen bisher untersuchten Lohnsteuerkarten von zivilen Zwangsarbeiter*innen ist die Rückseite allerdings leer geblieben.