Zivile Zwangsarbeiter*innen aus Polen und der Sowjetunion unterlagen strengen Regeln, die ihren Bewegungsfreiraum begrenzten. Vor allem sowjetische Zivilarbeiter*innen durften bis Dezember 1942 ihre Unterkünfte nur verlassen, um ihrer Arbeit nachzugehen. Darauf weist der Stempel auf den Arbeitskarten von sowjetischen Zivilarbeiter*innen hin. Auf anderen Arbeitskarten ist dieser bereits vorgedruckt. Polnische Zivilarbeiter*innen durften sich zunehmend freier bewegen, aber auch sie durften die Gemeinden oder Städte nicht verlassen, in denen sie arbeiteten. Auf ihren Arbeitskarten ist daher oft ein Stempel zu finden, der angibt, welche Orte sie nicht verlassen durften.