Auf den Quittungskarten waren Felder für 52 Wertmarken vorgesehen. Die Versicherten mussten mindestens 26 Wochenbeiträge pro Jahr leisten, damit der Versicherungsanspruch erhalten blieb. Somit waren die Quittungskarten maximal zwei Jahre gültig und mussten dann an die Versicherungen zurückgeschickt werden. Die Wertmarken mussten mit dem Datum des Sonntags entwertet werden, für den der Wochenbeitrag in Reichspfennig (RPf) galt.