Krankheit, Arbeitslosigkeit und der Einsatz im Militär (Wehrpflicht) oder im Reichsarbeitsdienst (RAD) waren Gründe, um Versicherungsbeiträge nicht zahlen zu müssen. Die Ausfallzeiten mussten in diesem Feld bestätigt werden. Auf zivile Zwangsarbeiter*innen traf nur Krankheit als Ausnahme zu.