Die Arbeitsbuchkarten sollten Auskunft darüber geben, wo zivile Zwangsarbeiter*innen beschäftigt waren. Normalerweise sollten auf der Rückseite die Angaben zur Beschäftigungsfirma, die Tätigkeit (Art der Beschäftigung) sowie der Zeitraum notiert werden, von wann bis wann die zivilen Zwangsarbeiter*innen dort arbeiteten. Die Arbeitgeber*innen waren verpflichtet, Änderungen direkt an das Arbeitsamt zu melden. Die dortigen Mitarbeiter*innen listeten dann auf den Arbeitsbuchkarten weitere Arbeitsstellen untereinander auf.