Die Alliierten erlaubten es den DPs, die Nationalität anzugeben, die sie für sich beanspruchten. Den Autor*innen der Arbeitsanweisung zum Ausfüllen der DP-Dokumente war schon 1944 bewusst, dass es für einzelne Personen schwierig sein konnte, eine Nationalität anzugeben: „Sollte der Meldepflichtige sich über seine Staatsangehörigkeit nicht im Klaren sein, so soll der Meldebeamte ihm nach besten Kräften behilflich sein. Die Staatsangehörigkeit darf jedoch keinesfalls von der Staatsangehörigkeit abweichen, die der Meldepflichtige angibt.“ (Anweisung/6.1.1/82508360/ITS Digital Archive, Arolsen Archives) Die Staatsangehörigkeit musste im Anschluss von dem angegebenen Land gegengeprüft und bestätigt werden.