Ob die Antragsteller*innen verheiratet (married), geschieden (divorced), ledig (single), verwitwet (widowed) oder von ihren Partner*innen getrennt lebten (separated), mussten sie mit einem Kreuz im entsprechenden Feld unter Punkt fünf angeben. Die Angabe bezog sich dabei immer nur auf das Familienoberhaupt, das offiziell den Antrag stellte. Handelte es sich um ein Kind, das ohne Eltern aufgefunden worden war, wurde das Feld unaccompanied child (unbegleitetes Kind) angekreuzt.