Die ersten CM/1-Anträge, die IRO-Mitarbeiter*innen verteilten, fragten in einem Feld nach der Nationalität der Antragsteller*innen. Schnell wurde aber klar, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten war. Die überarbeiteten CM/1-Bögen ab 1948 unterschieden daher in Staatangehörigkeit (citizenship), letzten Wohnsitz vor der Verschleppung (country of last habitual residence prior to displacement), Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder nationalen Gruppe und ob die Antragsteller*innen einen Nansen-Pass besaßen, also staatenlos waren. Im Feld 6 (a) mussten die Antragsteller*innen zudem ankreuzen, ob die angegebene Staatangehörigkeit von ihnen nur beansprucht wurde (claimed), ob sie offiziell festgestellt worden war (established), ob es sich um eine frühere (former) handelte oder ob sie sie nur vermuteten (presumed).