Als Strafmaßnahme konnte es Häftlingen verboten werden, Post zu versenden oder zu empfangen. Die Postsperre konnte einzelne Häftlinge treffen, einen ganzen Block oder – wie in Dachau 1933 – das gesamte Lager. Auch einzelne Häftlingsgruppen konnten vom Postverkehr ausgenommen werden: Jüdische Häftlinge durften zum Beispiel weniger Post empfangen und versenden als politische Häftlinge und den sogenannten Bibelforscher*innen (Zeugen Jehovas) wurde nur einmal im Vierteljahr Briefkontakt gewährt. Sowjetischen Kriegsgefangenen wurde in den KZ keinerlei Post erlaubt.