Anfangs hatten die Kommandanten der Konzentrationslager recht freie Hand bei der Herstellung von Formularen, die in den Lagern verwendet wurden. Ab 1942 übernahm dann das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, bei dem in der Amtsgruppe D die Kontrolle über die KZ stattfand, die zentrale Aufsicht über das Formularwesen. Es gab zwar Ausnahmen, vor allem wenn Dokumente dringend benötigt wurden, aber grundsätzlich sollten ab diesem Zeitpunkt alle Dokumente von allen KZ in der Lagerdruckerei Auschwitz gedruckt werden. In der Krankenkartei von Groß-Rosen finden sich beide Dokumente: Die aus der Druckerei Wilhelm Möller aus den Jahren 1942 und 1943 und die aus der Lagerdruckerei Auschwitz. Letztere erkennt man am Kürzel KL/2, das den Formulartyp bezeichnet. Es folgt der Monat und das Jahr der Drucklegung – in diesem Fall also der April 1943 – und die Auflagenhöhe. Die Auflage betrug bis zu 200.000 Stück im April 1943. Diese Menge reichte aber offenbar nicht, denn es wurden im selben Monat noch Karten in Oranienburg gedruckt. Das kam meistens dann vor, wenn die Lagerdruckerei Auschwitz zu viele Aufträge hatte und nicht pünktlich liefern konnte.