Auf den Fragebögen der Effektenkammer wurde der Haftgrund angegeben: Vorbeugehaft, Schutzhaft, Schulungshaft, Rückführung Schutzhaft, Homosexualität (strafbar nach § 175), Zeugen Jehovas (damals Bibelforscher genannt), Rückführung Bibelforscher, Arbeitsscheu, Jude, Rassenschänder und Ausweisungshaft. Als Ausweisungshäftlinge (oft AH oder AuswH. abgekürzt) galten vor allem Nichtjuden, die keine deutsche Nationalität hatten oder staatenlos waren. Zurückgehend auf einen Erlass von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1937 sollten sie durch die KZ-Haft unter Druck gesetzt werden, damit sie aus Deutschland ausreisten.