Für die Klärung, welches KZ für die Zahlung der Wochen- und Monatsbeiträge an Versicherungen aufkommen musste, war die Information wichtig, wann ein Häftling wo inhaftiert gewesen war. Die Konzentrationslagerverwaltung zahlte die ausstehenden Beträge nur für die Zeit, in der ein Häftling auch in diesem KZ war. In den Arolsen Archives haben sich Schreiben erhalten, in denen mehrere Lagerverwaltungen klären, welches KZ für welchen Zeitraum die Kosten übernehmen musste.