Die Invaliden- und Angestelltenkarten konnten eingezogen und in der Effektenkammer verwaltet werden. Sie konnten sich aber auch bei Dritten, zum Beispiel bei Familienangehörigen, befinden, die sich um die Zahlungen kümmerten. Auf den Invaliden- und Angestelltenkarten wurden die regelmäßigen Zahlungen der Versicherungsbeiträge vermerkt.