Die Mitglieds- und Leistungskarten waren eigentlich für deutsche Versicherte angelegt. Da bei ihnen im Haushalt lebende Kinder mitversichert waren, mussten deren Namen hier eingetragen werden. Aber auch bei ausgewählten Gruppen von zivilen Zwangsarbeiter*innen – zum Beispiel den dänischen oder rumänischen – konnten die Kinder in den Herkunftsländern mitversichert sein.