Die Mitarbeiter*innen der Krankenkassen notierten die Arbeitgeber*innen und die Beschäftigungsart, also die Tätigkeit. Heute kann man an diesen Angaben erkennen, wo die Person welche Zwangsarbeit leisten musste. Wies das Arbeitsamt die zivilen Zwangsarbeiter*innen anderen Arbeitgeber*innen zu, die sie aber bei derselben Versicherung anmeldeten, können in diesen Feldern mehrere Arbeitgeber*innen genannt sein.
Die in der ersten Spalte erwähnten Hebelisten sind von den Ortskrankenkassen angelegte Verzeichnisse. Diese sind zu einzelnen Firmen als Kopien und Scans in den Arolsen Archives einsehbar.