In diesen Feldern ist das Eintritts- und das Anmeldedatum bei der Krankenkasse notiert. Eintritt bezeichnet den Beginn der Versicherung, also ab wann ein Versicherungsanspruch besteht. Dies ist meist derselbe Tag, an dem die Person anfing bei dem genannten Betrieb zu arbeiten. Allerdings galt für die Arbeitgeber*innen eine gewisse Frist, bis zu der sie spätestens die zivilen Zwangsarbeiter*innen bei einer Krankenkasse anmelden mussten. Das Anmeldedatum kann daher nach dem Eintrittsdatum liegen.