Zivile Zwangsarbeiter*innen konnten arbeitsunfähig geschrieben werden. Für die Zeit des Verdienstausfalls zahlten die Krankenkassen ein Krankengeld. Auf den bisher untersuchten Karten betrug dies zwischen 1,- Reichsmark (RM) bis 1,78 RM pro Tag. Für krankgeschriebene sowjetische Zivilarbeiter*innen erhielten die Arbeitgeber*innen 1,50 RM von den Allgemeinen Ortskrankenkassen. Näheres ist leider noch nicht dazu bekannt. Falls Sie mehr über das Krankengeld für zivile Zwangsarbeiter*innen wissen, freuen wir uns daher über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org.