Die Frage nach dem Reichsarbeitsdienst (RAD) macht deutlich, dass dieses Formular nicht für ausländische Zivilarbeiter*innen gedacht war. Nur deutsche Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahren mussten den ab 1935 – für Frauen ab 1939 – verpflichtenden Reichsarbeitsdienst leisten.