Kinder erhielten keine eigenen Einwohnermeldekarten, sondern wurden auf den Karten des Vaters oder der Mutter geführt, wenn sie mit ihm oder ihr zusammenlebten. Es finden sich auf den Karten der Zivilarbeiter*innen Angaben sowohl zu Kindern, die mit ihnen verschleppt wurden, als auch zu Kindern, die in der Zwangsarbeit zur Welt kamen.