Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter hielten fest, welche Staatsangehörigkeit und „Volkszugehörigkeit“ die Person hatte sowie aus welchem Land sie ins Deutsche Reich gekommen war. Gerade bei zivilen Zwangsarbeiter*innen aus Mittel- und Osteuropa konnten hier unterschiedliche Angaben stehen. Für eine Person, die beispielsweise als Teil der ukrainischen Minderheit in Polen geboren war und sich bei Kriegsausbruch in Frankreich aufhielt, wären es drei verschiedene Angaben gewesen.