Arbeitsbücher für zivile Zwangsarbeiter*innen waren, anders als Arbeitsbücher für deutsche Arbeitnehmer*innen, nur mit einer Fotografie gültig, die oben und unten vom Arbeitsamt abgestempelt werden musste. Auf den Bildern sind die zivilen Zwangsarbeiter*innen aus Polen und der Sowjetunion oft mit Erkennungsnummern in ihren Händen oder an ihrer Kleidung zu sehen.