Zivile Zwangsarbeiter*innen wurden unterschiedlich behandelt, je nachdem aus welchem Land sie stammten. Auf Grundlage der nationalsozialistischen Vorstellung galten spezielle Regeln für die einzelnen Gruppen. Daher war die Angabe im ersten Feld zum Herkunftsland entscheidend für die weitere Behandlung und Unterbringung.