In den Arbeitsbüchern wird zwischen der Staatsangehörigkeit im oberen Feld und der „Volkszugehörigkeit“ im unteren Feld unterschieden. Während eine Staatsangehörigkeit angenommen oder entzogen werden konnte, verstanden die Nationalsozialisten die Volkszugehörigkeit im Sinne ihrer rassistischen Ideologie als etwas Unveränderbares.