Die Arbeitgeber*innen, die zivile Zwangsarbeiter*innen beschäftigten, trugen die Angaben auf dieser Seite selbst ein. Sie notierten den Namen und Sitz ihres Unternehmens (Spalte 1) sowie die Art des Betriebes (Spalte 2). In der dritten Spalte vermerkten sie im oberen Feld, seit wann der oder die zivile Zwangsarbeiter*in für sie arbeitete. Das untere Feld „Beschäftigung genehmigt bis“ blieb auf Anweisung der Reichsarbeitsverwaltung bei allen zivilen Zwangsarbeiter*innen frei.