Auf der rechten Seite des Arbeitsbuchs vermerkten die Arbeitgeber*innen in der linken Spalte die Art der Beschäftigung. In der mittleren Spalte wurde eingetragen, wann die zivilen Zwangsarbeiter*innen den Betrieb verließen, weil sie beispielsweise vom Arbeitsamt einem anderen, kriegswichtigeren Unternehmen zugeteilt wurden. Im Feld ganz rechts bestätigte der oder die Arbeitgeber*in alle gemachten Angaben mit Unterschrift.