Häftlinge konnten krankgeschrieben oder in körperlich weniger anstrengende Arbeitskommandos überstellt werden. Auf den Revierkarten folgte auf die Diagnose der Krankheit das gestempelte Datum und die Anzahl der Tage, die ein Häftling von da ab nicht arbeiten durfte: 5T stand für fünf Tage, 6T für sechs Tage usw. Findet sich der Zusatz „Schng“ wurde der erkrankte Häftling in die Schonung, einen besonderen Raum des Krankenbaus, verlegt. Zudem kann die Abkürzung TS angeben, wie viele Tage (T) die Person in der Schonung (S) bleiben sollte.