In der Theorie sollte ein Häftling seine abgegebenen Wertgegenstände bei der Entlassung zurückerhalten. Dafür musste er oder sie auf der Rückseite der Effektenkarte unterschreiben. In den ersten Jahren nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Häftlinge im Regelfall nach einer gewissen Haftdauer wieder entlassen und erhielten auch ihre Effekten zurück. Die Haft sollte vor allem der Abschreckung dienen und gerade bei Juden und Jüdinnen die Entscheidung für eine Emigration beschleunigen. Nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs kamen Entlassungen dann allerdings viel seltener vor, weshalb dieses Feld bei kaum einer der erhaltenen Karten ausgefüllt ist.
Auf einigen Effektenkarten aus dem KZ Buchenwald gibt es jedoch eine Besonderheit in diesem Feld: ein Stempel aus der Zeit nach der Befreiung des Lagers. Häftlinge konnten ihre Effekten zurückerhalten, nachdem die US-amerikanische Armee das KZ befreit hatte. Allerdings findet sich dieser Stempel auch auf Effektenkarten von Personen, die nachweislich im KZ Buchenwald gestorben waren, oder – wie im Fall von Jan Manikowski – die bei ihrer Ankunft nichts mehr bei sich trugen, das sie hätten abgeben können. Der Datumsstempel bedeutet also nicht zwingend, dass die Person überlebt hat. Es sollte immer auch überprüft werden, ob der Name auf einer der Befreiungslisten aufgeführt ist.