Wurde ein Häftling verlegt, entlassen oder starb, wurde dies unter „Abgangsart“ verzeichnet. C-3 stand für eine „natürliche Todesursache“, wobei dies auch den Tod auf Grund der katastrophalen Lebensbedingungen im Lager, in Folge von Menschenversuchen sowie das Erschießen bei (tatsächlichen oder vorgetäuschten) Fluchtversuchen meinte. D-4 stand für eine Exekution, E-5 für Selbstmord und F-6 für „Sonderbehandlung“, was eine angeordnete Ermordung bedeutete. Eine Entlassung wurde mit A-1, eine Überstellung in ein anderes Lager mit B-2 und eine Flucht mit G-7 vermerkt. In den allermeisten Fällen ist die Angabe allerdings nicht auf der Hollerith-Vorkarte vermerkt. Sie findet sich stattdessen auf den Abgangs- oder Überstellungslisten.